Autor Thema: Maße Kennzeichen hinten  (Gelesen 15811 mal)

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Offline Reifrie

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #15 am: 10. Mai 2017, 00:18:21 »
hier ein Bild. Es reicht für den Abschlepphaken, wenn auch die Stoßstangenhörner fehlen.
Gruß Reinhold

Offline Georg GT 71

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #16 am: 10. Mai 2017, 01:40:05 »
Hallöle,

und dann gibt es noch die Varianten mit der Engschrift.   :lupe:

In manchen Bundesländern mus das Fahrzeug Technisch Umgebaut werden,
so das Kennzeichen in Norm Größe montiert werden können.   :zuck:

Da hört für mich allerdings der Spaß auf,     :no:


Gruß Georg    :hut:

Offline Bertone

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #17 am: 10. Mai 2017, 05:50:39 »
Das ist komisch :lupe:
Bei uns gibt es nur ein Norm Maß.........da ist jedes Kennzeichen gleich groß.......

Hat schon jemand mal das Kennzeichen nicht auf der originalen Halterung montiert, sondern weiter hinten am Gitter drauf, das man es nicht gleich so sieht?
Gibt es eventuell Bilder?

Gruß Mario

Offline Reifrie

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #18 am: 10. Mai 2017, 07:48:08 »
Hallöle,

und dann gibt es noch die Varianten mit der Engschrift.   :lupe:

Gruß Georg    :hut:

Georg das ist bei mir schon die Engschrift.
Gruß Reinhold

Offline Rip

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #19 am: 10. Mai 2017, 18:23:43 »
Hat schon jemand mal das Kennzeichen nicht auf der originalen Halterung montiert, sondern weiter hinten am Gitter drauf, das man es nicht gleich so sieht?
Gibt es eventuell Bilder?

Gruß Mario

Da wirst du dir den Lufteinlass aber verkleinern!
Ich hab meines an einem separatem Bügel der innen zwischen den Hörnern an dem unteren Schrauben mitverschraubt wird. Dadurch sitzt es weiter unten, lässt den Lufteinlass größtmöglich und kann auch nach unten gekippt werden.
Gruß Peter
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Offline Kajatan

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #20 am: 10. Mai 2017, 19:39:32 »
Trotz des schmalen Schildes ist es eng. Das erste Schild war definitiv zu breit. Bei uns in NRW kannste eine breite wählen. Eine von dreien glaube ich.
geliebtes Chaos, du bis schon in Ordnung

Offline Reifrie

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #21 am: 10. Mai 2017, 19:47:45 »
Das ist doch gut so. :tumb:
Mit einem Buchstaben und einer Zahl mehr brauchst Du halt Engschrift (siehe bei mir oben).
Gruß Reinhold

Offline krisbris

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #22 am: 12. Mai 2017, 19:59:46 »
Also um das kleine Kenzeichen zu bekommen musst du dir beim TÜV diesen eintragenlassen. :teacher: Sollte kein Problem sein, da der GT ja im Heckblech eine Aussparung hat und somt schon für ein kleines Schild damals homologiert wurde :trost: :trost:.

Offline Kajatan

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #23 am: 12. Mai 2017, 20:21:59 »
Ja soooo sieht das richtig aus.
Aber wenn das doch damals so war dann muss das doch heute auch so gehen weil Standard klein!?

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geliebtes Chaos, du bis schon in Ordnung

Offline JPollmann

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #24 am: 12. Mai 2017, 20:37:13 »
Das Thema kleines Nummernschild war bei mir so frustrierend. Bis zum Regierungspräsidium Stuttgart bin in meinem Anliegen gezogen.

Folgende Eingabe zu diesem Thema vom Regierungspräsidium

mit angehängtem Schreiben beantragten Sie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Verwendung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens bzw. einer kurzen Erkennungsnummer (zwei- oder dreistellig) für Ihren Oldtimer Opel GT.
 
Die Vorschriften zur Fahrzeugzulassung und insbesondere zu den Kennzeichen sind bundesrechtlich in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt.
 
Gemäß Anl. 4 Abschn. 1 Nr. 1 FZV sind verkleinerte Kennzeichen nur für Leichtkrafträder sowie für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zuzuteilen.
 
Im Besonderen wird auf die Anlage 4 Nr. 4 der FZV hingewiesen:
"… Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern …". Von dieser Forderung kann dann abgesehen werden, wenn durch die Umbaumaßnahmen die Anerkennung als Oldtimer gefährdet würde.
 
Auch vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) wird darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Vorgaben zur Erteilung von Ausnahmen zum Führen eines verkleinerten Kennzeichens nach Anlage 4 Nr. 4 FZV klar definiert sind.
Zunächst ist zu prüfen, ob andere Möglichkeiten zur Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens bestehen, wie z.B. die Verwendung der Engschrift oder einer 2- oder 3-stelliger Erkennungsnummer, sofern die Zulassungsbehörde eine solche noch im freien Bestand hat und vergeben kann. Eine weitere Möglichkeit ist die Anbringung des Kennzeichens außerhalb der vorgesehenen Anbringungsstelle. Evtl. kann aber auch die Aussparung für das Kennzeichen aufgefüttert werden und ein selbstleuchtendes Kennzeichen montiert werden.
 
Erst wenn diese Varianten geprüft wurden und nicht in Betracht kommen, kann mittels gutachterlichen Feststellung eines anerkannten Sachverständigen festgestellt werden, ob die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Kosten für Anbauvorrichtungen wird auf ein VG-Urteil hingewiesen, worin 10 % vom Zeitwert eines Fahrzeuges noch als verhältnismäßig angesehen wird..
 
Entsprechend dieser Regelung wird in Baden-Württemberg nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene verfahren.
 
Ungeachtet der Vorlage eines entsprechenden Gutachtens entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall in eigener Zuständigkeit und Verantwortung darüber, welches Kennzeichen dem Fahrzeug zugeteilt wird.
Die Zulassungsbehörde ist in ihrer Entscheidung auch nicht daran gebunden, welches Kennzeichen bereits früher an einem gleichen Fahrzeug  zugeteilt worden war.
Ein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht nicht. Optische belange dürfen bei der Beurteilung keine Rolle spielen.
 
Sie werden gebeten, sich bzgl. der Kennzeichenzuteilung nochmals mit der zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen.
hier bin ich mensch hier darf ich sein

Offline JPollmann

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #25 am: 12. Mai 2017, 20:39:12 »
Noch Fragen zu dem Thema  :zuck:
hier bin ich mensch hier darf ich sein

Offline GT-Klinik

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #26 am: 12. Mai 2017, 21:17:50 »
Ist bei uns auch so, da bekommt man auch nur die Kuchenbleche, die gehen strickt nach Ihren Vorschriften vor.
Für den GT wurde nie die kleinen Schilder homologiert, Ausnahme vorne man man eine Klimaanlage hat, die Sicke ist nicht für ein Kennzeichen gedacht sondern damit die Rückwand stabiler wird.


Gruß
Georg

Offline Gerald

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #27 am: 13. Mai 2017, 06:41:32 »
...
so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern …".
...

Moment mal ... "der Halter soll Veränderungen vornehmen" ???
verliert ein Auto dadurch nicht die ABE ???

ich habe das Thema kl. Kz für mich aufgegeben
für meinen Zulassungskreis KL werden keine ausgegeben ...
Gruß Gerald
Opel GT Stammtisch Saar / Pfalz

Offline RAK

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #28 am: 13. Mai 2017, 11:01:00 »
von RIP, "kann nach unten gekippt werden"

ein Schelm , wer Böses dabei denkt,

unsere Schilder wurden ab 50km/h grundsätzlich nach hinten gekippt. :no:

Offline Totti

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Re: Maße Kennzeichen hinten
« Antwort #29 am: 17. Mai 2017, 17:12:09 »
Also um das kleine Kenzeichen zu bekommen musst du dir beim TÜV diesen eintragenlassen.

Das ist leider nicht richtig, da die jeweilige Zulassungstelle das letzte Wort hat. Und schon gar nicht hinten, wo es überhaupt keinen Grund gibt wie z.b. mangelnder Lufteinlass etc.
Wie standen damals vor den gleichen Misere und der TÜV hätte uns ohne Probleme ein Kradkennzeichen in die Papiere eingetragen, nur gebracht hätte es gar nichts.

Oftmals behaupten auch die Zulassungstellen, man dürfe nur 520mm Kennzeichen anbringen. Auch das ist falsch, es gibt zum einen keine Mindestgröße sondern nur eine max. Größe (520mm) und zum anderen richtet sich die Größe des Kennzeichen nach der Anzahl der Buchstaben/Ziffern. Es gibt nämlich nur eine Vorschrift, wie groß diese sein müssen und in welchem Abstand.

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

http://www.bussgeldkatalog.net/kfz-kennzeichen/masse/

Auch dieses Thema hatte ich bereits bei meiner Zulassung weil die mir ein Kuchenblech verordnen wollten bei 4 Buchstaben und einer Ziffer.
Welche Größe möglich ist, kann man sich also selbst anhand der Daten von Größe und Abstand selbst ausrechnen