Klar mann fragen D K U S
20 cm hoch
G T 2 H
28 cm breit
bei uns gibt es nichts kleineres
also werde ich mich wohl damit abfinden MÜSSEN
Gruß Manfred
Der Gesetzgeber hat einen ganz klaren Rahmen festgelegt, innerhalb dessen die Ämter frei handeln können.
Dazu gehört u.a. auch die Ausgabe von Schildern mit FE-Mittel- oder FE-Engschrift.
Bei deinem Kennzeichen mit "FE-Mittelschrift" ist bei Einhaltung der vorgeschriebenen Abmessungen zwischen
den Buchstaben und Zahlen das 28er Schild leider notwendig. Der Knackpunkt ist dabei die "obere Zeile"
mit den 3 Buchstaben, dem Eurofeld und dem Platz für die Stempel. Wenn man nur die "untere Zeile" betrachtet,
würde ein 26er Schild reichen.
Das ganze in FE-Engschrift würde bedeuten, das du nur ein 26er bräuchtest (mit etwas gutem Willen) würde
sogar ein 24er reichen. Die Freiheit Engschrift auszugeben oder nicht, hat das StVA leider. Andererseits kannst
du aber mal darauf achten ob du mal einen anderen siehst, der in eurem Kreis ein Engschrift-Kennzeichen hat
das theoretisch nicht zwingend notwendig wäre. Dann kannst du gleiches Recht für alle geltend machen!
Auch wenn das hier allgemein verpönt ist - die Ämter dürfen bei weitem nicht alles machen, nur weil sie das
als richtig darstellen. Wer sich da nicht einschüchtern lässt und auch mal richtig Druck macht, wird sehen das
Dinge gehen, die man vorher nicht für möglich hielt.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung - so einen Kampf habe ich schon zwei mal erfolgreich ausgefochten!
Frei nach dem Motto: Wer nichts unternimmt, hat schon verloren bevor er begonnen hat!