Sorry, wenn ich schon wieder nerven muss
Vorweg, in meinem Fahrzeugbrief ist die Reifengröße 185/70 13 eingetragen, ich habe aktuell Stahlfelgen mit 185/60 13 montiert. Differenz Abrollumfang -4,3%. Ich habe das Auto so gekauft, eigentlich muss doch ab 2% der Tacho angeglichen werden? Die Reifen mit 70er Querschnitt gibt es sicherlich nicht mehr, ist damit bereits die Betriebserlaubnis erloschen? Der TüV hat bei der HU nichts gesagt/geprüft.
Nun habe ich ATS 7x13 ET3 erworben und würde sie vorne mit 195/60 13 montieren - prinzipiell sollte dies kein Problem sein, die Kotflügel sind original, weder verbreitert noch gebördelt.
Ist die Reifengröße auf den Felgen am GT "ohne Probleme eintragbar"?
Für hinten habe ich schöne ATS 8031 7x13 ET
0 (Lexmaul) da und würde gerne 205/60 13 fahren. Die einen schreiben, dass dies (ET1) mit den original Radläufen ohne bördeln funktioniert, die einen mit bördeln, andere schreiben das man Kotflügelverbreiterung angkleben muss.
Ich habe noch nie eine Einzelabnahme, vermute darauf läuft es hinaus, gemacht.
Ist davon auszugehen, dass ich wg. 1mm Unterschied in der ET die Felgen am GT nicht eingetragen bekommen? Ich werde wohl vorher beim TÜV mal anrufen und fragen wie es mit einer Eintragung aussieht. Hintergrund ist der, ich habe noch keine Reifen gekauft. Sollte ich die Felgen nicht eingetragen bekommen, verkaufe ich die lieber an einen Ascona Liebhaber ohne Reifen
Vielen Dank und beste Grüße
Tobi