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...., unsere AGB zur Kenntnis genommen zu haben. Dort heißt es unter §5 (2): "Nach §312d BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kundens zugeschnitten sind. Das gilt insbesondere für Produkte, die mit den Designs (Texte oder Motive) des Kundens bedruckt werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt."Gruß Carsten
Die nächste Frage wäre nun, ob ich das Porto für die Rücksendung bezahlen muß?Gruß Carsten
.....Aber generell ist eigentlich schon klar und zumindest für mich verständlich, daß Spreatshirt individuelle Produkte (sind es ja dann mit dem GT-Forumslogo) nicht zurücknimmt. Darauf weisen sie ja auch wirklich ausdrücklich bei Bestellung hin.Klaus
Da bei dem Produkt jedoch ein Mangel vorliegt, hast Du keinerlei Versandkosten zu tragen.
Zitat Da bei dem Produkt jedoch ein Mangel vorliegt, hast Du keinerlei Versandkosten zu tragen.hmm, Mangel? wieso? Das Shirt ist doch weder beschädigt, noch fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Das es nicht passt ist doch kein Mangel oder täuscht mich da mein Laienverständnis?
Ist doch aber schon mal super, daß Spreatshirt das Teil doch zurücknimmt, nehme an das auch für das Porto eine Lösung gefunden wird.
ich bin mir ziemlich sicher, dass auf alle waren, die im internet bestellt werden ein umtauschrecht gegeben sein muss! Wahrscheinlich haben die das jetzt auch gemerkt...baader(ROF)
wenn die angegebenen Masse (kann er ja kontrollieren) nicht korrekt sind, so ist es doch wohl ein Mangel - oder?
Sorry, das sollte wohl logisch sein und hat was mit Kundenfreundlichkeit zu tun.
naja wenn das Shirt keinen Mangel hat und trotzdem zurückgenommen wird hat das eher was mit Kulanz zu tun und spricht für die Firma. Logisch ist das nicht...Klaus