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....Ich denke die Firma Spreadshirt ist groß genug sich einen vernünftigen Anwalt leisten zukönnen. Der weiss bestimmt ganz genau wieweit man das Fernabsatzgesetz bei individuell hergestellter Ware auslegen kann......
aber wie siehts mit Waschmaschinentauglichkeit aus?
Soweit so gut, aber wer hat denn den Auftrag erteilt diese Poloshirts anzufertigen ?
....Die Sachen werden immer einzeln bedruckt und nicht auf Vorrat gehalten.
Spreatshirt anpissen weil sie kulanterweise ein nicht passendes Shirt zurücknimmt?
Oder sucht ihr krampfhaft irgendwas um per Anwalt gegen die AGB´s von Spreatshirt vorzugehen?
Mir fehlen die Worte...immer muß alles "kaputtgemeckert" werden, ist schon enttäuschend...
Anpissen des Unternehmens liegt mir jedoch fern.
Danke auch an alle anderen, für ihre Anteilnahme an meinem Problem, besonders an Gerard, der nun wahrscheinlich nächtelang unbefriedigt neben seinem kahlen Teddy liegt und von Umtauschphantasien geplagt wird.
...Von mir an dieser Stelle: Danke für deine Hilfe Holger! Ich habe deine Begründung direkt übernommen und es hat die Firma zum Einlenken bewegt.LG Carsten
Der "wild rumpi*" Niels