Es reicht ja schon, einmal die Behörde zu fragen, auf welcher Grundlage dieses Verbot erteilt wurde.
Das dürfte erhellend sein.
Da wird auf die Presseerklärung verwiesen:
REGIERUNGSPRÄSIDIUM
DARMSTADT
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 93 / 2023 22.Juni 2023
„Klassikertreffen“ Rüsselsheim: Keine Absage durch das RP
Darmstadt.
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als Obere Naturschutzbehörde hat das
„Klassikertreffen“ in Rüsselsheim nicht abgesagt. Die Obere Naturschutzbehörde hatte bereits 2020
und 2021 im Zuge von Genehmigungsverfahren für die Veranstaltung „Love Family Park“ mehrfach
deutlich gemacht, dass die Fläche im Landschaftsschutzgebiet für Veranstaltungen nicht genutzt
werden kann. Diese Hinweise hat die Stadt Rüsselsheim nicht beachtet, als sie für das Klassikertreffen
2023 auch diese Teilfläche in ihre Gesamtplanungen mit einbezogen hat.
Auch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Rüsselsheim kam in der fachlichen Einschätzung
vom 23. Januar 2023 zu dem Ergebnis, dass eine Nutzung der im Landschaftsschutzgebiet
„Hessische Mainauen“ liegenden Teilflächen für die Veranstaltung nicht genehmigt werden kann.
Aus einer Magistratsbefassung im Januar geht eindeutig hervor, dass sich die Stadt schon damals
darüber vollumfänglich im Klaren war, dass die Aufsichtsbehörden einschreiten könnten, wenn an
der Planung festgehalten wird. Es folgte am 23. März 2023 ein Erlass, in dem sich das Hessische
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dieser Auffassung
anschließt. In einem Schreiben vom 5. April 2023 hat das RP Darmstadt die Stadt Rüsselsheim um
Darlegung der naturschutzrechtlichen und -fachlichen Gründe für die beabsichtigte
landschaftsschutzrechtliche Genehmigung gebeten.
Da bis zuletzt weder die erforderlichen Genehmigungen noch die Genehmigungsvoraussetzungen
vorlagen, hat die Obere Naturschutzbehörde des RP dem Magistrat der Stadt Rüsselsheim am 2.
Juni die fachaufsichtliche Weisung erteilt, die Nutzung dieser Flächen für das „Klassikertreffen“
weder zu genehmigen noch zu dulden. Diese Weisung bezog sich nicht auf die Veranstaltung als
solche, sondern einzig auf die Inanspruchnahme der Flächen des Landschaftsschutzgebiets. Die
Durchführung des Klassikertreffens auf Flächen außerhalb des Landschaftsschutzgebiets ist von
dieser Weisung nicht betroffen und ist selbstverständlich in der Autostadt Rüsselsheim weiterhin
möglich und auch erwünscht.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 20. Juni 2023 den Eilrechtsantrag der
Stadt Rüsselsheim gegen die fachaufsichtliche Weisung des RP abgelehnt und das Vorgehen sowie
die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums, der sich auch das Hessische Ministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angeschlossen hatte, bestätigt. Das
Verwaltungsgericht Darmstadt führt dazu aus: „Weiterhin liegt auch kein Eingriff in das
Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin insoweit vor, als dass soziale, kulturelle und traditionelle,
gemeinschaftsbezogene Gemeinwohlbelange, das örtliche Zusammengehörigkeitsgefühl unter
den Gemeindebürgern, die Wahrung von Tradition und historischen ortsbezogenen Gebräuchen
durch die Wirkung der fachaufsichtlichen Weisung tangiert würden. Auch insoweit betrifft die
fachaufsichtliche Weisung einzig die naturschutzrechtlichen Belange hinsichtlich der Mainwiesen.
Die Wirkung erstreckt sich nicht auf eine komplette Absage des Klassikertreffens. Es bleibt der
Antragstellerin auch unter Berücksichtigung der streitgegenständlichen Weisung unbenommen, die
Fahrzeuge auf anderen geeigneten Flächen auszustellen.“
© RP-Darmstadt: Mainaue Rüsselsheim