Autor Thema: Opel-Villen 2024 und Dachverband  (Gelesen 10261 mal)

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Offline Ralfi

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Opel-Villen 2024 und Dachverband
« am: 19. August 2023, 00:33:14 »
Guten Morgen,

da der Dachverband doch eine Interessenvertretung der GT-Fahrer ist und GT-Fahrer sicherlich gern zu dem Treffen bei den Opel-Villen fahren,
würde ich gern mal wissen, was denn der Dachverband bisher unternommen hat, um dies untersagte Treffen wieder stattfinden zu lassen.

Ich stelle mal hier die Anfrage, um die allgemeine Meinung dazu zu erfahren.

Ist es wurscht, wenn es uns genommen wird, oder ist es nicht hinzunehmen?
GT-Fahren ist eine alte Therapie aus der Zeit der 68er, und dabei völlig drogenfrei.

Offline Radnor

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #1 am: 19. August 2023, 14:04:10 »
vielleicht wäre der Dachverband der passendere Adressat für diese Nachfrage  :paper:
Gruß Klaus, GT Club Vorderpfalz
:hut:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     :flitz:

Offline simon19

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #2 am: 19. August 2023, 18:42:56 »
Diese Sau wurde doch schon durchs Dorf getrieben.

Es ging doch nur um den Standort, weil es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Wenn der Veranstalter einen passenden Veranstaltungsort anbietet, steht dem Treffen doch nix im Wege.

VG Simon

Offline Ralfi

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #3 am: 19. August 2023, 22:34:47 »
Wenn in ein Landschaftsschutzgebiet Gülle gekippt werden kann, ist das Argument doch wohl ziemlich vorgeschoben.

Antwortet der Dachverband hier nicht auf Anfragen? Wäre doch ein breites und das passende Publikum?

Es sei denn, das interessiert hier keinen, dann ziehe ich meinen Beitrag zurück und entschuldige mich für die Störung.
GT-Fahren ist eine alte Therapie aus der Zeit der 68er, und dabei völlig drogenfrei.

Offline Radnor

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #4 am: 20. August 2023, 17:35:44 »
Antwortet der Dachverband hier nicht auf Anfragen?

"der Dachverband" ist hier kein Mitglied. Lediglich Mitglieder des DV sind hier als ganz normale Privatpersonen Mitglieder. Deshalb glaube ich nicht an eine Antwort von "der Dachverband"
Gruß Klaus, GT Club Vorderpfalz
:hut:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     :flitz:

Offline Ralfi

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #5 am: 20. August 2023, 22:57:51 »
Wenn der Dachverband in Form seiner Mitglieder antwortet, reicht das doch schon.
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Offline Ralfi

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #6 am: 21. August 2023, 10:41:31 »
Das ist aber auch nur der eine Teil meiner Frage.
Der zweite geht an die Mitglieder hier im Forum.

Wie findet Ihr die Absage des Treffens. Sollte man
dagegen etwas tun?
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Offline Projekt-3

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #7 am: 21. August 2023, 12:58:56 »

 Sollte man dagegen etwas tun?
Ja den Veranstaltungsort ändern !

Wenn in ein Landschaftsschutzgebiet Gülle gekippt werden kann, ist das Argument doch wohl ziemlich vorgeschoben.


Du setzt aber jetzt Motorenöl / Kraftstoff  nicht wirklich auf eine Ebene mit Gülle was die Umweltbelastung angeht oder ?

Wenn wir noch weiter viele Jahre unserem Hobby nachgehen wollen sollten wir uns ein Stückweit anpassen sonst hagelt es in kürzester Zeit noch ganz andere Verbote und damit wäre keinem geholfen
.
Du kannst es dir vorstellen ...also kannst du es bauen !

Leuchtturm muss sein!IG-NORDLICHT
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Offline Der Kardinal

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #8 am: 21. August 2023, 18:10:01 »
Wie findet Ihr die Absage des Treffens. Sollte man
dagegen etwas tun?

Moin Ralfi,

ich sehe das ganze ambivalent, einerseits liebe ich Oldtimer,
andererseits aber auch die Umwelt.
Wenn alles in einem gewissen Rahmen bleibt, so denke ich,
haben alle etwas davon... :zwinker:

PS: Ich persönlich mag am liebsten kleine, überschaubare Treffen :tumb:
Grüße vom Kardinal-Thomas

Offline Ralfi

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #9 am: 23. August 2023, 15:00:50 »
An Walter:
1. Ich kenne die Auswirkung von Gülle: tote Gräben ohne Wasserflöhe und ohne Mückenlarven => keine Fische, keine Frösche, keine Insekten => keine Reiher, keine Störche.
Das sind alles Tiere und die Auswirkung ist zu 100% in diesem Gebiet: alle sind nicht mehr da. Schlimmer geht es für diese Tiere nicht.
Das ist in einem Naturschutzgebiet erlaubt.

2. Es gibt tatsächlich Bakterien, die Öl abbauen, schließlich ist das Öl ja auch schon sehr lange auf der Erde und auch an der Erdoberfläche und liefert Energie bei geeigneter Verdauung.
Aber so leicht verdaulich ist es sicherlich nicht.

Ein Treffen kann ja mit Auflagen erfolgen: Matte unter dem Auto als Verhüterli, wenn es als inkontinent bekannt ist.
Parken auf Parkplätzen wird ja auch nicht verboten, weil es mal ein Auto geben könnte mit Inkontinenz.

Ein Verbot ist nur die allerletzte Maßnahme, aber nicht sofort anzuwenden, weil unverhältnismäßig.

Motorräder mit konstanter Verlustölversorgung für die Kette ... ist erlaubt, obwohl es da auch besseres gibt!

Man braucht ein Maß für die Umweltunverträglichkeit, um vergleichen zu können. Sonst wäre auch jede Autobenutzung schon zu verbieten, weil es Tote geben kann.

Es reicht ja schon, einmal die Behörde zu fragen, auf welcher Grundlage dieses Verbot erteilt wurde.
Das dürfte erhellend sein.

Wer ist eigentlich der Veranstalter? Ich war bisher noch nicht da, würde aber gern mal hinfahren.
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Offline Reiner

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #10 am: 23. August 2023, 15:40:30 »

Es reicht ja schon, einmal die Behörde zu fragen, auf welcher Grundlage dieses Verbot erteilt wurde.
Das dürfte erhellend sein.

Da wird auf die Presseerklärung verwiesen: 

REGIERUNGSPRÄSIDIUM

DARMSTADT



PRESSEMITTEILUNG
Nr. 93 / 2023                                                                               22.Juni 2023


„Klassikertreffen“ Rüsselsheim: Keine Absage durch das RP
Darmstadt.

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als Obere Naturschutzbehörde hat das
„Klassikertreffen“ in Rüsselsheim nicht abgesagt. Die Obere Naturschutzbehörde hatte bereits 2020
und 2021 im Zuge von Genehmigungsverfahren für die Veranstaltung „Love Family Park“ mehrfach
deutlich gemacht, dass die Fläche im Landschaftsschutzgebiet für Veranstaltungen nicht genutzt
werden kann. Diese Hinweise hat die Stadt Rüsselsheim nicht beachtet, als sie für das Klassikertreffen
2023 auch diese Teilfläche in ihre Gesamtplanungen mit einbezogen hat.
Auch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Rüsselsheim kam in der fachlichen Einschätzung
vom 23. Januar 2023 zu dem Ergebnis, dass eine Nutzung der im Landschaftsschutzgebiet
„Hessische Mainauen“ liegenden Teilflächen für die Veranstaltung nicht genehmigt werden kann.
Aus einer Magistratsbefassung im Januar geht eindeutig hervor, dass sich die Stadt schon damals
darüber vollumfänglich im Klaren war, dass die Aufsichtsbehörden einschreiten könnten, wenn an
der Planung festgehalten wird. Es folgte am 23. März 2023 ein Erlass, in dem sich das Hessische
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dieser Auffassung
anschließt. In einem Schreiben vom 5. April 2023 hat das RP Darmstadt die Stadt Rüsselsheim um
Darlegung der naturschutzrechtlichen und -fachlichen Gründe für die beabsichtigte
landschaftsschutzrechtliche Genehmigung gebeten.
Da bis zuletzt weder die erforderlichen Genehmigungen noch die Genehmigungsvoraussetzungen
vorlagen, hat die Obere Naturschutzbehörde des RP dem Magistrat der Stadt Rüsselsheim am 2.
Juni die fachaufsichtliche Weisung erteilt, die Nutzung dieser Flächen für das „Klassikertreffen“
weder zu genehmigen noch zu dulden. Diese Weisung bezog sich nicht auf die Veranstaltung als
solche, sondern einzig auf die Inanspruchnahme der Flächen des Landschaftsschutzgebiets. Die
Durchführung des Klassikertreffens auf Flächen außerhalb des Landschaftsschutzgebiets ist von
dieser Weisung nicht betroffen und ist selbstverständlich in der Autostadt Rüsselsheim weiterhin
möglich und auch erwünscht.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 20. Juni 2023 den Eilrechtsantrag der
Stadt Rüsselsheim gegen die fachaufsichtliche Weisung des RP abgelehnt und das Vorgehen sowie
die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums, der sich auch das Hessische Ministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angeschlossen hatte, bestätigt. Das
Verwaltungsgericht Darmstadt führt dazu aus: „Weiterhin liegt auch kein Eingriff in das
Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin insoweit vor, als dass soziale, kulturelle und traditionelle,
gemeinschaftsbezogene Gemeinwohlbelange, das örtliche Zusammengehörigkeitsgefühl unter
den Gemeindebürgern, die Wahrung von Tradition und historischen ortsbezogenen Gebräuchen
durch die Wirkung der fachaufsichtlichen Weisung tangiert würden. Auch insoweit betrifft die
fachaufsichtliche Weisung einzig die naturschutzrechtlichen Belange hinsichtlich der Mainwiesen.
Die Wirkung erstreckt sich nicht auf eine komplette Absage des Klassikertreffens. Es bleibt der
Antragstellerin auch unter Berücksichtigung der streitgegenständlichen Weisung unbenommen, die
Fahrzeuge auf anderen geeigneten Flächen auszustellen.“

© RP-Darmstadt: Mainaue Rüsselsheim
Gruß Reiner

Offline Ralfi

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #11 am: 23. August 2023, 15:54:41 »
Hallo Reiner,

danke für die Recherche ;-) Und was genau ist jetzt der Grund für die Untersagung gegen die Stadt Rüsselsheim, die es durchführen würde?
GT-Fahren ist eine alte Therapie aus der Zeit der 68er, und dabei völlig drogenfrei.

Offline Radnor

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #12 am: 24. August 2023, 14:19:24 »
Und was genau ist jetzt der Grund für die Untersagung gegen die Stadt Rüsselsheim, die es durchführen würde?

es ging um den Bereich der Mainwiesen, was mittlerweile ein Großteil der Fahrzeugstandflächen darstellte
Gruß Klaus, GT Club Vorderpfalz
:hut:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     :flitz:

Offline opelgt59

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #13 am: 24. August 2023, 15:17:36 »
In Hannover gibt es seit den späten 80er Jahren ein US-Car Treffen, anfangs noch in Garbsen, jetzt aber seit über 30 Jahren auf dem Schützenplatz.
Seit Hannover jetzt auch offiziell einen GRÜNEN Bürgermeister hat ( vorher hat die Grüne Ratsfraktion als Juniorpartner der SPD die Stadtpolitik bestimmt ),
rechne ich fest damit, daß dieses traditionelle Treffen auch bald verboten wird. Immerhin liegt der Schützenplatz in der "Feinstaubzone". Das Harley-Davidson
Treffen am Steintor ist auch nach wenigen Jahren wieder verschwunden. Man muß ja nicht unbedingt verbieten, es reicht schon, die Auflagen so zu
verschärfen, daß den Veranstaltern die Lust vergeht, bzw. die freien Flächen (Marsstall, Klagesmarkt), die für das H-D-Treffen genutzt wurden,zu bebauen.
Wir werden uns wohl darauf einstellen müssen, daß auch weitere Treffen verschwinden werden, und sei es, um unsere "Alten Stinker" vom Verkehr
auszuschließen. Und Zuwachs in der H-Kennzeichenscene wird es eh bald nicht mehr geben. Die Elektronik in den jüngeren Fahrzeugen wird schon
dafür sorgen, daß diese keine 30 Jahre mehr schaffen.

Gruß
Carsten

Offline Kromer

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Re: Opel-Villen 2024 und Dachverband
« Antwort #14 am: 24. August 2023, 21:49:42 »
Hi Ralfi, bei uns in Baden Württemberg ist Gülleausbringung im Landschaftsschutzgebiet schon seit vielen Jahren verboten, bzw. sie war noch nie erlaubt. Das kann in anderen Bundesländern nicht viel anders sein. Selbst an Wassergräben außerhalb von Schutzgebieten muß ein Mindestabstand von 15 Meter bei Gülleausbringung eingehalten werden. Ich bin Landwirt mit eigenem Betrieb und muß mich täglich mit Verordnungen und Verboten rumschlagen.
Deshalb kann ich nicht begreifen, daß bei euch solche Zustände vorherrschen.
Wir werden täglich über Satellit überwacht und können bei Verstößen sofort belangt werden. Dies kann existenzbedrohlich sein.
Dies nur zur allgemeinen Information, ich will keinen langweilen.
Wir bewirtschaften unseren Betrieb nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus.
Gülle, mit Verstand angewendet, ist für uns ein wertvoller Dünger.

Mit freundlichen Grüßen Anton