Autor Thema: Versicherung  (Gelesen 16937 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Landstreicher

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 182
Re: Versicherung
« Antwort #15 am: 15. August 2020, 00:04:52 »
Ein Beispiel:
Sobald ein Autobesitzer ein H-Kennzeichen erhält, unterliegt die Nutzung des Fahrzeugs keinerlei Einschränkung. Es gibt jedoch Einschränkungen hinsichtlich der optischen Erscheinung, wodurch Werbung auf Oldtimern grundsätzlich unzulässig ist. Außerdem dürfen Oldtimer mit H-Kennzeichen nicht gewerblich vermietet werden. Ebenso ist eine gewerbliche Nutzung von LKW mit H-Kennzeichen nicht gestattet.

Es kommt immer auf die Versicherungen an, was sie im Kleingedruckten stehen haben.

MfG
der Landstreicher

Offline Juergen

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 2239
  • Rost ist ein Arsch1och
Re: Versicherung
« Antwort #16 am: 15. August 2020, 01:02:19 »
Wenn man ein H-Kennzeichen Fahrzeug hat, muss ein weiteres Alltagsfahrzeug vorhanden sein.
Wenn das nicht der Fall ist, gibt es Einschränkungen in der Benutzung des H- Kennzeichen Fahrzeuges.
So bei meiner Versicherung, ich kann ihn theoretisch auch nicht als DD fahren.


Voraussetzungen für eine Oldtimer-Versicherung

Eventuell erhalten Sie eine Oldtimer-Versicherung nur unter diesen Bedingungen:

weiteres Alltagsfahrzeug vorhanden (Oldtimer ist nur Zweitwagen)
Beschränkungen beim Fahrerkreis (zum Beispiel keine Fahranfänger)
geringe Jahreskilometer (zum Beispiel maximal 5.000 Kilometer)
Abstellort in abschließbarer Einzelgarage
Wertgutachten

Genau hier liegt der "Fehler", sofern man es Fehler nennen mag.
Zur Versicherung rennen und einen Super-Oldtimer-Tarif verlangen.

Die Bedingung, daß ein Alltagsfahrzeug ohne H vorhanden sein muß, kommt nicht von der Versicherung, sondern vom Finanzamt, also wegen der Fahrzeugsteuer.

Alle anderen Beschränkungen erkauft man sich nur, weil man bei der Versicherung auf einen Oldtimertarif besteht.
Das habe ich noch nie verstanden, ich höre das aber immer wieder.
Einfach ganz normal nach Typklasse versichern, egal ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.
Schaut Euch doch mal die Typklassen an, das ist für die Brot-und-Butter-Oldtimer ein Witz, weil die kaum Schäden haben.

Ich habe weder Kilometerbegrenzungen, noch Garagenpflicht bei meinen "H" auf drei Fahrzeugen.
Ich habe nur das mit dem "jungen Fahrer" ausgeschlossen, da das nicht notwendig ist und auch den "Garagenrabatt" bekommen, weil ich für alle eine Garage habe.
Den Rest hab ich als Standard-Versicherung und fertig ist der Lack.

Gruß
Jürgen


Offline Reiner

  • Moderator.
  • Beiträge: 7475
  • GT 16V (C20XE) & 1900 US GT
    • opelclub-schwarzwald-baar
Re: Versicherung
« Antwort #17 am: 15. August 2020, 07:13:20 »
Erst mal nochmal zum 07er

Hier muß man erst mal unterscheiden
07 vor 2006 mit Bestandschutz
Hier sind Änderungen, die nicht zum Erhalt des H Kennzeichens führen würden noch geduldet, sofern sie 2006 schon angebracht waren.
Man darf also auch nicht alles machen, wie manche meinen  :zwinker:

07 nach 2006 ohne Bestandschutz
Fahrzeug muss den Regeln des H-Kennzeichens entsprechen.

Zudem darf das 07 Kennzeichen nur zu Instandhaltungs und Erhaltungsfahrten genutzt werden.
Schon bei Fahrten zu Treffen / Veranstaltungen kann die Zulassungsstelle eine Bestätigung / Einladung des Veranstalters verlangen.

Mal kurz anhalten um zum Beispiel ein Eis zu essen, ist eigentlich schon verboten.

Zum Thema "kein TÜV"  Wenn das Fahrzeug nicht TÜV konform ist und es passiert etwas, ist man dran... 
Da kann auch die Versicherung die Abwicklung ablehnen, was Diese gerne auch tun  :zwinker:

Wenn man sieht, was da so mit 07 unterwegs ist, braucht man sich über weitere Einschränkungen auch nicht wundern...


Zur H Versicherung,

folgende Einschränkungen habe ich auch:

weiteres Alltagsfahrzeug vorhanden (Oldtimer ist nur Zweitwagen) --> muß aber nicht bei der selben Versicherung sein, war bei mir aber auch eine Frage der Versicherung  :zwinker:
Beschränkungen beim Fahrerkreis (zum Beispiel keine Fahranfänger)  --> Ihm Rahmen eines Rabattsystems
geringe Jahreskilometer (zum Beispiel maximal 5.000 Kilometer)  --> ebenfalls Rabatt...
Abstellort in abschließbarer Einzelgarage --> Nur bei Kasko und wieder Rabatt bzw. entsprechender Aufpreis bei nicht vorhanden
Wertgutachten erst bei besser Zustand 2
Gruß Reiner

Offline GT1100

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 397
  • Ich steh dazu!
Re: Versicherung
« Antwort #18 am: 15. August 2020, 07:21:59 »
Hallo :wink:
Bei unserem 1100er ist das so: Er wurde von der Versicherung taxiert gem Classik Data (Grundlage 2019) H-Kennzeichen ;5000 km proJahr; Garage;Immer 100%; VK mit 500 SB/TK ohne SB = 270€ pro Jahr. Was will ich mehr. :tumb: In diesem Sinne kann ich das Auto bewegen.

Gruß GT 1100 Michael

Offline Lück

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 3304
  • GT Club Südwest Dachverband Mitglied
Re: Versicherung
« Antwort #19 am: 15. August 2020, 09:35:03 »

Die Bedingung, daß ein Alltagsfahrzeug ohne H vorhanden sein muß, kommt nicht von der Versicherung, sondern vom Finanzamt, also wegen der Fahrzeugsteuer.


Dss ist nach meinem Wissensstand genau umgekehrt.

Zulassungstechnisch ist das schwarze Schild mit H eine ganz normale Zulassung, es gibt steuerlich lediglich Einschränkungen im Bereich Vermietung und gewerblicher Nutzung. Private Nutzung ohne Einschränkungen, Umweltzonen dürfen befahren werden.

Einschränkungen bzgl Jahresfahrleistung, Alltagsauto etc sind Bedingungen der Versicherung bzw des Tarifs.
Wenn die Büchse also einen ganz normalen Kfz-Tarif mit (oder ohne) entsprechender KM-Begrenzung hat, kannst Du jeden Tag nach Berchtesgarden zum Gemsen schiessen und abends wieder heim.  :grins:
Gruss aus dem Saarland - Stefan
Neben unbegrenztem Wissen und absoluter Fachkompetenz sind auch Humor und Ironie Bestandteil meiner Beiträge. Ich bitte, dies beim Lesen zu beachten!

Offline Juergen

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 2239
  • Rost ist ein Arsch1och
Re: Versicherung
« Antwort #20 am: 15. August 2020, 11:55:14 »
Nun, bei mir hat die Zulassungsstelle abgeprüft, ob ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist, der Versicherung war es scheinbar egal, da hat niemand gefragt.
Wäre für mich auch nachvollziehbar, weil das schwarze Kennzeichen eine normale Zulassung ist, das ist in der Nutzung ja kaum eingeschränkt, man aber einen steuerlichen Vorteil hat.

Mir ist aber mittlerweile noch eine Besonderheit aufgefallen.
Die denken immer alle, man kommt aus der Richtung, daß man einen Oldtimer dazukauft.
Wenn man einfach nix mehr verkauft und die alle ins H "reinwachsen" lässt, passiert auch nichts.
Ich bin nämlich fertig, hab nix mehr jüngeres als 1989.

Gruß
Jürgen

Offline Lück

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 3304
  • GT Club Südwest Dachverband Mitglied
Re: Versicherung
« Antwort #21 am: 15. August 2020, 12:01:36 »
Nun, bei mir hat die Zulassungsstelle abgeprüft, ob ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist, der Versicherung war es scheinbar egal, da hat niemand gefragt.

Interessant. Bei mir war das, wie gesagt/geschrieben, genau umgekehrt. zur Versicherung war das Vorraussetzung, der Zulassungsstelle war es egal.
Ist aber auch schon 15 Jahre her...
Gruss aus dem Saarland - Stefan
Neben unbegrenztem Wissen und absoluter Fachkompetenz sind auch Humor und Ironie Bestandteil meiner Beiträge. Ich bitte, dies beim Lesen zu beachten!

Offline maetesmann

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 357
  • Restauration ... läuft !
Re: Versicherung
« Antwort #22 am: 15. August 2020, 13:02:04 »
Ich hab mal auf der Seite des StVA hier in Düsseldorf geguckt, dort steht genau geschrieben was für Vorraussetzungen gelten müssen um ein "H"-Kennzeichen zu bekommen, dort steht mit keiner Silbe erwähnt daß man ein weiteres (Alltags)Auto angemeldet haben muß oder sonst irgendwelche Einschränkungen einzuhalten hat. Einzig das Oldtimergutachten eines amtlich anerkanten Sachverständigen muß man vorlegen .. fertig.

Wer's nachlesen will:
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/281/show

Für die die ein Alltagsauto nachweisen müssen oder mußten ... was ist denn wenn ihr ein Alltags-Motorrad habt, oder ein Trike oder ein Quad ...?
"Gilt" das auch ? Oder muß es ein PKW sein ?
Ich glaube da ergibt sich meiner Meinung nach schon die fehlende Sinnhaftigkeit einer solchen angeblichen Vorraussetzung, diese ist nicht zu begründen und steht auch nirgens geschrieben, zumindest konnte ich diesbezüglich nichts dazu finden.
Verkehrsrecht ist zwar in großen Teilen Ländersache, aber die FZO (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) gilt bundesweit und uneingeschränkt.

Daß Versicherungen gerne ein Alltagsauto vorraussetzen für den Abschluß eines "H"-Vertrages sei ihnen ja ungenommen, aber für die Zulassung kann und darf das keine Rolle spielen.



Das Virus verheilt nie ganz ...

Offline simon19

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 2584
  • old opels never die! they only go faster!!!
Re: Versicherung
« Antwort #23 am: 15. August 2020, 13:05:36 »
Also bei mir steht ja auch gerade das Thema Versicherung an.

Wo die Versicherer immer ins stocken geraten ist wenn ich Ihnen etwas von anderem Motor, Felgen, Bremse und Fahrwerk erzähle. Trotz frischem H Kennzeichen...

Bis jetzt habe ich nur zu hören bekommen: "schicken Sie mal das Gutachten, wir müssen das prüfen".

Die Hiscox war am Telefon schon sehr dubios, weil sie direkt wegen einem Parkrempler rumgezickt haben der in den letzten 5 Jahren passiert ist. Was läuft denn bei so einer Versicherung wenn man wirklich mal einen Schaden hat  :zuck:

Was haltet ihr von der OCC? Hatte jemand da schon einmal einen Schaden und kann was zur Abwicklung bzw. Service sagen?

Obwohl die am Telefon auch sehr süffisant wurde, als ich meinte es geht um einen popligen Opel.

Vg Simon


Offline maetesmann

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 357
  • Restauration ... läuft !
Re: Versicherung
« Antwort #24 am: 15. August 2020, 13:13:09 »
Na "popeliger Opel" hätte ich auch nicht gesagt ..  :lach:
Aber im Ernst, der GT ist unbestritten eine Stilikone seiner Zeit und automobiles Kulturgut wie es viele andere gerne wären, liegt ein Oldtimergutachten vor und ist der Zeit- und Wiederbeschaffungswert dort wie gefordert angegeben kann und sollte es der Versicherung egal sein was für eine Marke das Auto ist.
Eine Versicherung die beim nennen des Herstellers patzig wird oder nach Marken selektiert, würde ich einen schönen Guten Tag wünschen .. und auflegen.  :pfeif:
Das Virus verheilt nie ganz ...

Offline simon19

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 2584
  • old opels never die! they only go faster!!!
Re: Versicherung
« Antwort #25 am: 15. August 2020, 14:03:25 »
Ich habe auch nur Opel gesagt. Poplig konnte ich dann anhand der Stimme der Dame interpretieren. Aber das war nur mein Empfinden und vielleicht war es so auch nicht gemeint. Soll sich jeder selber seine Meinung bilden...

Vg Simon


Offline Nobby

  • GT Forum Supporter
  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 657
  • GT fahren, die schönste Art Benzin zu verbrennen
Re: Versicherung
« Antwort #26 am: 15. August 2020, 15:00:21 »
schreib meinen senf auch noch dazu um es noch undurchsichtiger zu machen.

H kennzeichen ist eine ganz normale zulassung ohne jegliche einschränkung, selbst vermietungen und gewerbliche nutzung ist zulässig.
ebenso braucht man kein fahrzeug ohne H kennzeichen als daily driver.
wers nicht glaubt kann es nach lesen.

https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/das-h-kennzeichen

und zur versicherung:
mein GT ist bei einer oberfränkischen gesellschaft haftpflicht versichert für 68 euro im jahr,
TK versicherung wird momentan noch verhandelt.

LG nobby
Du kannst im Leben Hammer oder Amboss sein, nur nicht das Eisen dazwischen.

Offline henry1900

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 807
  • 49 Jahre GT sind noch nicht genug
Re: Versicherung
« Antwort #27 am: 15. August 2020, 15:13:46 »
Hallo,
mein GT ist bei der Zurich versichert und die mußten (leider) letztes Jahr einen Haftpflicht- und Vollkaskoschaden abwickeln.
Haben gezahlt, ohne zu zucken.
Beitrag Haftplicht € 81,38
Vollkasko inkl. Teilkasko bei € 5oo SB € 77,28

Gruß,
Henry

Offline Landstreicher

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 182
Re: Versicherung
« Antwort #28 am: 16. August 2020, 00:38:20 »

https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/das-h-kennzeichen


LG nobby

Hallo nobby,
die Angaben sind von 2012, da hat sich schon manches verändert, z.B. kann man das H-Kennzeichen auch als H-Saisonkennzeichen zulassen.
MfG
der Landstreicher

Offline RAK

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 1425
    • Mein GT
Re: Versicherung
« Antwort #29 am: 17. August 2020, 11:41:22 »
Foto vom H kennzeichen als Saisonkennzeichen? :zuck:

Wäre mal interessant das zu  sehen. :freu:


Die würtenbergische verlangt IMMER ein Standard Auto um ein h kennzeichen versichern zu lassen.
 Stand 6.2020. :no:
Das gibt es ganz sicher keine H Zulassung auf alle Autos. :no:

Da reicht noch nicht mal wie bei HDI ´ne Mofa zur Zulassung.

Und was uns Alle ein bißchen weiter bringt wäre doch mal ´ne Nennung des Versicherungbeitrages für den GT , damit man mal die Versicherung sparend wechseln kann, oder der Agent den Beitrag mal ein bißchen senkt.
Klar dass dabei auch die Höhe des Gutachtens maßgeblich ist. :paper:

So wie das gt 1100 bereits getan hat , sehr vorbildlich. :freu: