0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Wenn man ein H-Kennzeichen Fahrzeug hat, muss ein weiteres Alltagsfahrzeug vorhanden sein.Wenn das nicht der Fall ist, gibt es Einschränkungen in der Benutzung des H- Kennzeichen Fahrzeuges.So bei meiner Versicherung, ich kann ihn theoretisch auch nicht als DD fahren.Voraussetzungen für eine Oldtimer-VersicherungEventuell erhalten Sie eine Oldtimer-Versicherung nur unter diesen Bedingungen:weiteres Alltagsfahrzeug vorhanden (Oldtimer ist nur Zweitwagen)Beschränkungen beim Fahrerkreis (zum Beispiel keine Fahranfänger)geringe Jahreskilometer (zum Beispiel maximal 5.000 Kilometer)Abstellort in abschließbarer EinzelgarageWertgutachten
Die Bedingung, daß ein Alltagsfahrzeug ohne H vorhanden sein muß, kommt nicht von der Versicherung, sondern vom Finanzamt, also wegen der Fahrzeugsteuer.
Nun, bei mir hat die Zulassungsstelle abgeprüft, ob ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist, der Versicherung war es scheinbar egal, da hat niemand gefragt.
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/das-h-kennzeichenLG nobby