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Zur Info. Die Bündelungsbehörde entscheidet über die Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen und über die Konformität mit dem H-Kennzeichen. Dies ist notwendig, da die Felgen keine ABE haben. In Hessen ist die Bündelungsbehörde wohl zuerst eingeführt worden, die anderen Bundesländer werden aber laut dem TÜV-Prüfer nachziehen, da es sich um eine EU-Verordnung handelt.