Du bist zur Prüfstelle und wolltest zusätzlich eine Reifengrösse eintragen lassen, die zu diesem Zeitpunkt nicht montiert war und als Nachweis hattest Du lediglich einen Brief,
in dem diese Grösse aber auch nicht als Werksoption eingetragen war.
Es hilft keinem mehr wenn ich mich hier über den übel gelaunten Prüfer auslasse.
Aber, soweit ich mich erinnere stand die Größe als Werksoption in dem Brief. Der schon der zweite oder dritte war.
Weiss jemand sicher ob das reicht ? Hätte der Prüfer in diesem Ausnahmefall die Reifengröße nachtragen dürfen, auch wenn sie nicht montiert war?
Mir war ja auch schon aufgefallen daß Opel die 185 er Reifen in den Brief reingeschrieben hat. Deswegen war ich ja da.
Wegen der Eintragung mit dem um 5 Grad geneigten Kennzeichen hat er auch gemeckert. Ich weiss aber nicht mehr in welchem Zusammenhang.
Ich will jetzt 14 Zoll Alufelgen eintragen lassen.
Ist eine BMW Felge vom 02 er. Ist eine Alufelge die angeblich für den BMW 02 zugelassen war. Müsste doch eigentlich auch gehen?
Dann hätte das Reifenbeschaffungsproblem endlich ein Ende.
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