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Hallo,es gibt doch eine Regel (in der Straßenverkehrsordnung?), die beschreibt, wie breit der Restfahrstreifen beim Parken bleiben muß.Aus dem Gedächtnis würde ich sagen, das waren mal 3 Meter, aber ich finde die Regelung dazu nicht.Hat die Jemand griffbereit?GrußJürgen
ich wohne in einer wohnsiedlung die nach legoland aussiehtdie fahrbahn ist da gerade mal 5 meter breit - wenn nicht wenigeralso hatten wir einseitig auf dem gehweg geparktda aber nicht ausdrücklich erlaubt, gabs ticketswir müssen auf der fahrbahn parken, obwohl keine 3 meter verbleibendiese regelung gibt es lt ordnungsamt nicht (mehr)man muß halt so parken, dass man keinen behindertist ein bischen komplex und bescheuert - jetzt fahren wir über den gehsteig der anderen seite (der natürlich langsam aufgibt)man wird NICHT aufgeschrieben wenn man auf der fahrbahn parktbekloppt und blödsinnig, ist aber so.....
Doch nun störts Jemanden, den das eigentlich garnix angeht.