Autor Thema: Merkblatt für Verkehrsteilnehmer in Östereich  (Gelesen 2919 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline carsten

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 1193
  • Fördermitglied im Dachverband Europ. Opel GT Clubs
Merkblatt für Verkehrsteilnehmer in Östereich
« am: 27. Oktober 2009, 19:26:27 »
Merkblatt für Verkehrsteilnehmer
 
An den Lenker des KFZ, ………………………………, Kennzeichen …………………….
 
Wie Sie bereits bemerkt haben dürften, ist an der Windschutzscheibe Ihres KFZ neben diesem Merkblatt ein Verständigungszettel angebracht.
 
Eventuell ist das Exekutivorgan, das Sie beanstandet hat, noch in der Nähe. Bevor Sie nun versuchen, dieses in endlose Diskussionen zu verwickeln, um es dazu zu bewegen, die Maßnahme rückgängig zu machen, sollten sie erst nachstehende Punkte aufmerksam durchlesen. Auf diese Weise können Sie sich und dem Beamten eine Menge Zeit ersparen.

1.   Die StVO gilt jeden Tag des Jahres, 24 Stunden lang. Sie wird weder durch Nachtzeit, Wochenende, Feiertage oder ähnliches außer Kraft gesetzt.
 
2.   Weder ich noch mein Kollege hegen Ängste gegenüber Rechtsanwälten. Wir glauben auch nicht, dass unsere schillernde Karriere bei der Polizei durch die Einschaltung Ihres Anwaltes beendet wird.

3.   Andererseits sind die Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei nicht so groß, wie sie vielleicht denken mögen. Sie brauchen also keine Angst haben, dass wir nun ein Sternchen mehr bekommen, nur weil wir einen Verständigungszettel an Ihrem Fahrzeug angebracht haben.

4.   Auch wir haben selbstverständlich Ehrfurcht vor dem Alter. Aber bitte verstehen Sie, dass wir nicht alles durchgehen lassen können. Wenn Sie beispielsweise Ihre kranke Oma nach Hause bringen oder diese mit Essen versorgen, ist das durchaus lobenswert. Es berechtigt Sie allerdings nicht zu zweistündigem Parken in der Fußgängerzone. Ferner wird die kranke Oma dermaßen oft als Ausrede benutzt, dass wir das langsam nicht mehr glauben können. So müssten – rein rechnerisch – z. B. in Wien in der Wagramer Straße etwa 8.500 bettlägerige Senioren wohnen. Das scheint uns ein bisschen viel.

5.   Es ist uns völlig egal, ob sie ein hohes Tier beim Landespolizeikommando oder bei Ihrer wohnortzuständigen Verwaltungsbehörde sind, oder ob Ihr Onkel mit dem Hausmeister der Stadtverwaltung kegeln geht. Beziehungen nützen überhaupt nichts, im Gegenteil: Je höher das Tier, desto kleiner die Chance.

6.   Ihre Automarke spielt bei der Ausstellung von Organmandaten keine Rolle. Wir suchen uns nicht nur Fahrzeuge der Marken Mercedes, BMW oder Porsche aus, sondern nehmen alles was kommt.

7.   Auch die Staatsangehörigkeit hat weder Vor- noch Nachteile bei der Bemessung der Strafhöhe.
 
8.   Sie können sicher sein, dass wir auch lieber die großen Gangster fangen würden. Leider sind die Kapitalverbrecher in Österreich teilweise recht dünn gesät, sodass wir leider gezwungen sind, die Zwischenräume mit Amtshandlungen wie der Ihren zu überbrücken.

9.   Falls Sie anführen, dass Sie das Schild nicht gesehen haben, so ist das Ihre eigene Schuld. Die Dinger sind schließlich groß genug – und bunt sind sie auch.

10.   Die Tatsache, dass Sie eventuell fremd in diesem Ort sind, stellt Ihnen ebenfalls
keinen Freibrief für Falschparken, zu schnelles Fahren und ähnliches aus. Die StVO gilt woanders genauso.

11.   Die Ausrede „Arztbesuch“ zieht ebenfalls nicht. Wenn Sie schon zu krank sind, ein paar Meter zu Fuß zu gehen, wie wollen Sie dann verantworten, ein KFZ sicher durch den Straßenverkehr zu lenken.

12. Jetzt ein Hinweis für die weiblichen Verkehrsteilnehmer: Der Einsatz von Tränen nützt überhaupt nichts. Der Anblick eines Menschen, der wegen ein paar Euro Strafe weinend auf der Straße steht, wirkt ebenso würdelos wie albern.

13.   Sollten Sie eine Tätigkeit als Briefträger, Bundesbahnbediensteter, Magistratsbeamter, Hausmeister, etc. ausführen und während der Arbeit eine Mütze tragen, so sind Sie deswegen noch lange nicht berechtigt, das Exekutivorgan als Kollegen zu betrachten und ihn entsprechend anzusprechen. Wer in unseren Augen Kollege ist, bestimmen wir selbst. Dies gilt auch für Taxifahrer.

14.   Vermeiden Sie es bitte, zum Exekutivbeamten Köperkontakt zu suchen, indem Sie ihm auf die Schulter klopfen, oder am Ärmel ziehen. Einer Bestrafung oder Anzeige wird hierdurch nicht entgangen. Allerdings könnte sich der Beamte angegriffen fühlen, was wiederum böse Spuren in Ihrem Gesicht hinterlassen kann.

15.   Auch die kumpelhafte Anrede wie z. B. „Chef“, „Meister“, „Inspektor“ und anderes
hilft Ihnen in der Regel nichts. Wenn Sie den Dienstgrad des Beamten nicht kennen, lesen Sie ihn bitte vom Dokument an Ihrer Windschutzscheibe ab. Besser noch ist, den Beamten überhaupt nicht anzusprechen.

16.   Die Frage, ob ein Exekutivbeamter ein Herz hat, können Sie sich sparen. Selbstverständlich hat er eines. Das Herz ist ein Muskel, der dazu dient, das Blut durch den Körper zu pumpen. Sonst nichts.

17.   Sollten Sie immer noch der Meinung sein, dem Beamten die Maßnahme ausreden zu müssen, versuchen Sie es ruhig – nützen wird es Ihnen nichts.
 
IHRE EXEKUTIVE, DEIN FREUND UND HELFER

Offline Lück

  • GT Fahrer.
  • Beiträge: 3304
  • GT Club Südwest Dachverband Mitglied
RE: Merkblatt für Verkehrsteilnehmer in Östereich
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2009, 19:37:20 »
Gei......
Gruss aus dem Saarland - Stefan
Neben unbegrenztem Wissen und absoluter Fachkompetenz sind auch Humor und Ironie Bestandteil meiner Beiträge. Ich bitte, dies beim Lesen zu beachten!