Autor Thema: 68er GT  (Gelesen 4590 mal)

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Offline fuchsi

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68er GT
« am: 04. Juni 2009, 21:35:51 »
Hallo Leute,
hatte heute einen Kunden mit einem Opel GT mit EZ.5.68. Wann wurden denn die ersten zugelassen.Gruß Fuchsi
Lebbe genisse und GT fahren

Offline opelgt64

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RE: 68er GT
« Antwort #1 am: 04. Juni 2009, 21:54:33 »
Im September 1968.
Wenn es tatsächlich ein 5/68 wäre, dann müsste es ein Vorserienmodel sein. Kannst Du noch die Fahrgestellnummer erfahren? Das wäre dann aussagekräftiger.
Stoni

Offline fuchsi

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RE: 68er GT
« Antwort #2 am: 04. Juni 2009, 22:55:40 »
Hab den Fahrzeugschein gesehen.EZ.5.68. Fg.Nr. 941803493.
Gruß Fuchsi
Lebbe genisse und GT fahren

Offline Rübezahl2

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RE: 68er GT
« Antwort #3 am: 05. Juni 2009, 07:24:27 »
Ist ein falscher Eintrag in den Papieren. Mit der Fahrgestellnummer ist er am Mittwoch, dem 30. April 1969 oder morgens am 1. Mai 1969 produziert.

Rübe

Offline Der Kardinal

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RE: 68er GT
« Antwort #4 am: 05. Juni 2009, 07:35:33 »
Zitat
...Ist ein falscher Eintrag in den Papieren. Mit der Fahrgestellnummer ist er am Mittwoch, dem 30. April 1969 oder morgens am 1. Mai 1969 produziert...


...genau, bei 9418... ist die EZ bestimmt 5.69...
Grüße vom Kardinal-Thomas

Offline Rübezahl2

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RE: 68er GT
« Antwort #5 am: 05. Juni 2009, 09:28:29 »
Da der 1. Mai wohl auch 1969 schon ein Feiertag war, verschiebt sich das um einen Tag. Also ist er produziert am Dienstag, den 29. April oder am 30. April in der Frühe.

Offline nico

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RE: 68er GT
« Antwort #6 am: 05. Juni 2009, 10:42:18 »
1.Mai ist in Deutschland seit 1. Mai 1933 (durch die Nationalsozialisten) ein Feiertag, bei uns noch immer nur in einigen Teilen der Schweiz bzw offiziell nur 1/2 Feiertag -> Nur am Nachmittag frei.
Mein GT lief übrigens genau heute (Freitag!) vor 2091 Wochen, am 09.05.69 in Bochum (Halle rechts neben Hauptgebäude) vom Band. Wie so 40 Jahre wie im Flug vergehen...´wink´
Gruss, nico
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Offline Andreas

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RE: 68er GT
« Antwort #7 am: 05. Juni 2009, 10:48:49 »
@ nico:

das kann man so nicht stehenlassen, nicht alles ist in den tausend jahren erlassen worden.

richtig ist:

der 1. mai wurde gesetzlicher !!! nationalfeiertag im dritten reich

den 1.mai als solchen gibt es weitaus länger, sogar bzw im gegenteil im weltweiten ausland !

jeder gewerkschafter würde jetzt laut aufschreien ´smile´
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Offline Rübezahl2

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RE: 68er GT
« Antwort #8 am: 05. Juni 2009, 11:56:25 »
Nichts anderes hat Nico gesagt.
Wobei ich interessant finde, dass er auch in der Schweiz mehr oder weniger gefeiert wird ´wink´

Und: schöne Glückwünsche für die nächsten 40 Jahre ;-)

Offline nico

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RE: 68er GT
« Antwort #9 am: 05. Juni 2009, 15:46:21 »
@ Andreas: du meinst in Deutschland gibt´s den Arbeiterbewegungstag 1.Mai länger als derjenige von Australien 1.5.1856 ?

Ich denke in Europa kam diese Bewegung mehr oder weniger zur selben Zeit, nur was gesetzlich verankert ist, war unterschiedlich, bei uns z.b. in den 50-ern/60-ern war üblich, wer in der Gewerkschaft ist (wie z.B. mein Grossvater, Vater) bekam automatisch frei.

in D: Der Versuch der Weimarer Nationalversammlung, am 15. April 1919 den 1. Mai im Jahre 1919 zum gesetzlichen Feiertag zu bestimmen, endete bereits im selben Jahr, weil die bürgerlich-rechte Opposition (DNVP, DVP) sowie weite Teile des Zentrums die Einführung des Tages der Arbeit als Feiertag ablehnten.

schon witzig die regionalität in der Schweiz:
o In den Kantonen Baselland, Basel-Stadt, Jura und Zürich ist er als Tag der Arbeit ein gesetzlich anerkannter Feiertag, der den Sonntagen gleichgestellt ist.
o In den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Tessin ist er als Tag der Arbeit ein gesetzlich anerkannter kantonaler Ruhetag.
o Im Kanton Solothurn ist er ein gesetzlich anerkannter halber Feiertag (ab 12:00 Uhr).
o Im Kanton Freiburg ist ab 12:00 Uhr für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes arbeitsfrei, in der Regel handhaben es auch alle anderen Betriebe so.
o Im Kanton Aargau ist er zwar nicht gesetzlich anerkannt, dennoch wird fast überall höchstens bis Mittag gearbeitet.
o In den Gemeinden Hildisrieden (LU), Schüpfheim (LU) und Muotathal (SZ) wird der 1. Mai nicht als Tag der Arbeit begangen, er ist als Gedenktag des lokalen Schutzpatrons aber trotzdem ein gesetzlicher Feiertag. In den übrigen Teilen der Kantone Luzern und Schwyz ist der 1. Mai ein regulärer Arbeitstag.

Die größten Schweizer 1.-Mai-Feiern werden in der Stadt Zürich begangen. Das Zürcher 1.-Mai-Komitee organisiert am 1. Mai in Zusammenabeit mit dem Gewerkschaftsbund die größte regelmäßig stattfindende Demonstration der Schweiz und ein grosses Volksfest. Das Fest dauert mehrere Tage und wird alljährlich von Zehntausenden besucht. (nur an der Streetparade hat es mehr Leute ´wink´
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