0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Wie ist das eigentlich, wenn auf einem Grundstück schon ein offenes Carport mit Genehmigung steht, darf man dann nachträglich noch verplanken, ein Tor vormachen und das Flachdach durch ein Spitzdach ersetzen oder muß man einen neuen Bauantrag stellen ?
...anderseits, wo kein Kläger da kein Richter ...
Bei uns hat der Landkreis im letzten Jahr Luftaufnahmen gemacht und ausgewertet.Alle Besitzer von schwarz errichteten Carports und Wintergärten wurden angeschrieben ...und es wurde eine Strafe von 120.- pro Bauwerk verhängt...
Das sieht/hört sich gut an. Allerdings sind mir45mm Blockbohlen immer noch zu dünn. Ich würdedas ggf. noch verstärken.
Gartenhäuser sind meist aus 28er Wandstärke uns selbst diese stehen wie gemauert