Autor Thema: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch  (Gelesen 14423 mal)

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Offline Stephan Feldkamp

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #15 am: 05. Juli 2012, 22:29:05 »
Siedepunkt prüfen die jetzt? :-D
Haben die immer das Gerät dabei?

Was ist denn mit der Frontscheibe?

Naja, sonst war der ja recht pingelig, aber nicht unbedingt der miese Hammer mit der Radkappe und dem Ventil (s.o. bei Lück). Quasi alles EM ist aber schon recht hart.

Aber das Zeug machste einfach, sind ja nicht nur unsinnige Dinge (oder doch bei der Frontscheibe?).
VG
Stephan

Offline baader

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #16 am: 05. Juli 2012, 22:51:38 »
ich habe auch ein gerät für den siedepunkt, das zeigt praktisch immer "rot".
wegen verstellter scheinwerfer tüv verweigern ....
die hardyscheibe sah vor zwei jahren exakt genauso aus.
die windschutzscheibe hat einen "riß" von ca. 4mm, beim letzten tüv kein problem ... etc.
es sind schon viele mängel, kein tüv okay, aber jeder einzelne hat dafür gesorgt, dass der190e keinen tüv bekommen hat...

Offline IZ GT33

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #17 am: 05. Juli 2012, 23:08:10 »
Lenkungsdämpfer,Schräglenker find ich wichtig weil sie die Fahrsicherheit vom Fahrwerk beeinflussen.
Frontscheibe kann bei einem Riß schnell zerbröseln.Bei 180km/h weniger lustig. Hardyscheibe gehört zum Antriebsstrang über dem die gesamten Kräfte gehen und das mit ordentlich Drehzahl...find ich auch TÜVwichtig.
Abgasanlage muß dicht sein damit die AU funktioniert und damit man sich nicht u.U.selbst vergast.
Der Rest ist eher Peanuts der mit den groben Mängeln der vollständigkeit halber mit aufgelistet wurde.
Der Siedepunkt ist natürlich gerade in Alpennähe nicht ganz uninteressant.Da wird wahrscheinlich der Leitwert gemessen,denke ich.
Aus eigender Erfahrung weiß ich das so manche Bremsflüssigkeit schon im Regal bei ungeöffneter Verpackung fertig ist.
°O°O Gruß,Tim O°O°
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Offline Lück

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #18 am: 06. Juli 2012, 07:39:15 »
Nun ja, schon ein paar Mängel dabei, die letzte Woche noch als geringer Mangel hätten gesehen werden können.
Aber egal, jetzt ist Juli...

Frontscheibe im Sichtbereich beschädigt hätte auch nach der alten Mängelliste als EM gewertet werden können, auch wenn eine moderne Windschutzscheibe nicht plötzlich zerbröselt.
Der Bereich bzw "Sichtbereich" ist fahrerseitig genau definiert.

Zum Thema Radkappe (vgl. oben): Dieser Mangel hat es zum 1. Juli dann doch nicht in den Mängelbaum geschafft, wurde auf Abdeckung der Radschrauben (so eine Art Metallkranz) von LKW-Rädern begrenzt.
Gruss aus dem Saarland - Stefan
Neben unbegrenztem Wissen und absoluter Fachkompetenz sind auch Humor und Ironie Bestandteil meiner Beiträge. Ich bitte, dies beim Lesen zu beachten!

Offline fieserDaene

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #19 am: 08. Juli 2012, 22:38:58 »
Bekannt ist das die jährliche HU (Hauptuntersuchung) schon seit Jahren von den Überwachungsorganisationen gefordert wird. Mit entsprechenden Statistiken wurde und wird diese Forderung untermauert. Ab 2015 soll angeblich über eine EU-Einheitliche Fahrzeugüberwachung nachgedacht werden (siehe http://www.sachverstaendigentag21.de/downloads/03_Wolz.pdf)  Da es schon in einigen EU Mitgliedsstaaten eine jährliche technische Untersuchung von Fahrzeugen gibt, wird eine entsprechende Regelung in Deutschland wahrscheinlich kommen.
Es müssen also Gründe (Statistiken) für diese Regelungen geschaffen werden. Der erste Schritt ist schon getan und tritt ab dem 1.7.2012 in Kraft (Quelle:http://www.bundesrat.de/nn_8396/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0801-900/0843-11.html?__nnn=true).
Die neue HU-Richtlinie soll angeblich die Idee eines Herrn Braun sein. Seinen erstaunlichen Lebenslauf kann man auf der folgenden Internetseite finden (Quelle: http://www.tuv.com/de/deutschland/ueber_uns/organisation_gremien/vorstand_berlin_brandenburg_pfalz_ev/braun/prof_dr_ing_habil_bruno_o_braun.jsp)
Die neue HU-Richtlinie beinhaltet nicht nur die Aufhebung der unsinnigen Rückdatierung
sondern auch eine strengere Mängeleinstufung. D.h. mehr Erhebliche Mängel (Durchfaller).

Beispiele: 1)Alle Kennzeichenleuchten kaputt (als einziger Mangel) --> durchgefallen

2) 1 Rückstrahler (z.B. Anhänger) hinten beschädigt (Ecke abgebrochen)--> durchgefallen

3) 1 Rückstrahler (z.B. Anhänger) hinten fehlt --> geringer Mangel Plakette wird erteilt

Meine Meinung: Das hat nichts mehr mit Sachverstand zu tun. Auch die 20%ige Erhöhung der HU-Gebühr bei einer Überziehung des HU-Termines um mehr als 2 Monate ist meiner Meinung nach unzulässig und technisch nicht Begründbar. In der oben genannten Quelle (http://www.bundesrat.de...) wird die 20%ige Erhöhung mit einem zu unterstellenden erhöhten Untersuchungsaufwand begründet, da lt. Bundesratsbeschluss den Fahrzeugen, die den HU-Termin überschritten haben, unterstellt wird mehr Mängel zu haben als zum fristgemäßen HU-Termin. Es wurden dazu Pflichtuntersuchungspunkte der alten  HU-Richtlinie zu Ergänzungsuntersuchungspunkten der neuen HU-Richtlinie gemacht (Vergleiche folgende Quellen: http://www.buzer.de/gesetz/10146/a175991.htm  und http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34281.htm). Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungspunkte überschneiden sich und sind somit zum größten Teil nicht klar trennbar.
Beispiel: An einem ungebremsten 750kg PKW Anhänger Ergänzungsuntersuchungen durchzuführen wird schwierig bzw. ist nicht möglich. Damit fällt die Begründung für die 20%ige Erhöhung der HU-Gebühr weg. Da die erhöhte Gebühr für alle Fahrzeugarten gleichermaßen gilt ist die erhöhte HU-Gebühr eine reine Strafgebühr für den Halter des 750kg PKW Anhängers. Wenn der Anhänger 3 Monate vor dem Fälligkeitsmonat zur HU vorgestellt wird müsste die HU billiger werden, da man unterstellen kann dass der Anhänger mit weniger Mängel behaftet ist als zum fristgemäßen HU-Termin.
Außerdem hatten die Prüfingenieure bisher immer die Möglichkeit bei technisch kritischen Fahrzeugen im eigenen Ermessen Ergänzungsuntersuchungen durchzuführen und das ohne die HU-Gebühr zu erhöhen.

Gegen diese Strafgebühr muss also unbedingt Widerspruch eingelegt werden, da es offensichtlich "Abzocke" ist.Die Überwachungsorganisationen kommen mit ihrer Lobbyarbeit zum Erfolg (siehe die Anlage VIIIe StVzo). Eine "Laufleistungssatistik" soll lt. der Anlage VIIIe StVzo erstellt werden. Die Folge wird die 1-jährige HU sein.
Aber Dank der Lobbyarbeit dürfen wir für z.B. einen ungebremsten 750kg Anhänger - den man gerne mal vergisst pünktlich zur HU vorzuführen - 20% mehr zahlen.
Ich bedauere den Prüfingenieur der gegen seinen Sachverstand diese Vorgaben umsetzen muss.

Offline Gerald

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #20 am: 09. Juli 2012, 07:35:03 »
@baader:
wie wurde denn der zu niedrige Siedepunkt der Bremsflssigkeit ermittelt?
wurde dazu ein Labortest gemacht?
Gruß Gerald
Opel GT Stammtisch Saar / Pfalz

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #21 am: 09. Juli 2012, 21:17:08 »
Zitat
@baader:
wie wurde denn der zu niedrige Siedepunkt der Bremsflssigkeit ermittelt?
wurde dazu ein Labortest gemacht?



Da ist nix mit Labortest. Die Messdinger kannst Du dir auch bei Ebay kaufen. Leuchten jenach Zustand der Bremsflüssigkeit Rot oder Grün. (Led)


Gruß Dieter

Offline baader

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #22 am: 17. Juli 2012, 16:29:00 »
bei mir leuchtet das ding immer rot. etwas arg empfindlich ... braucht wohl auch keiner ...

baader
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Offline baader

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #23 am: 30. Oktober 2012, 10:26:38 »
Überprüfung von Autos: EU-Verkehrsminister stoppen jährlichen TÜV - SPIEGEL ONLINE

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/eu-verkehrsminister-kippen-jaehrlichen-tuev-a-864192.html

Deutschlands Autofahrern bleiben häufigere TÜV-Kontrollen erspart. Eine Mehrheit der Verkehrsminister der EU-Mitgliedsstaaten sprach sich gegen den Vorschlag der Kommission aus, jährliche Untersuchung für ältere Autos einzuführen.

Offline Andreas

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #24 am: 30. Oktober 2012, 10:33:54 »
wie immer die gleiche scheisse

als zusatz kam aber noch:
auf jeden fall ausnahmen für trecker (?) und oldtimer ... na denn ...
alles geldmacherei, der nachgewiesene prozentsatz an unfällen durch technische defekte liegt unter einem prozent (oder so ähnlich)
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Offline Theo

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #25 am: 30. Oktober 2012, 15:10:13 »
witzig, wir in den Niederlände hatten jährlichen TUV fur alle fahrzeuge, seit 2010 aber brauchen Oldtimer nur jede 2 jahre zum Tuv. Aber unser neue Regierung droht jetzt der strassensteuerfreien status unsere oldtimer zu beënden... Steuer nach gewicht, meine corvette wiegt 1600kg...
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Offline Andreas

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #26 am: 30. Oktober 2012, 15:43:38 »
wir brauchen geld für den kostenfreien ouzo....den schlechten natürlich, denn wir sind ja keine guten freunde ....
Lamp in Lamp out - Andreas
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Offline opelgt64

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #27 am: 31. Oktober 2012, 19:37:33 »
Nun doch: alles wieder vom Tisch (und ab in die Schublade)
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Offline rob

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #28 am: 31. Oktober 2012, 22:57:27 »
ICH SAG NUR---DRECKS STAAT....MILLIARDEN EINSCHIEBEN ,nix zurückgeben ...und probieren alles zu kontrolieren (datenspeicherung,,,abhören,,,finanz id..usw)

Offline Theo

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RE: wiedermal einjähriger Tüv im Gespräch
« Antwort #29 am: 01. November 2012, 08:46:54 »
Rob, hört sich an wie die Niederländische Regierung!
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