Bekannt ist das die jährliche HU (Hauptuntersuchung) schon seit Jahren von den Überwachungsorganisationen gefordert wird. Mit entsprechenden Statistiken wurde und wird diese Forderung untermauert. Ab 2015 soll angeblich über eine EU-Einheitliche Fahrzeugüberwachung nachgedacht werden (siehe
http://www.sachverstaendigentag21.de/downloads/03_Wolz.pdf) Da es schon in einigen EU Mitgliedsstaaten eine jährliche technische Untersuchung von Fahrzeugen gibt, wird eine entsprechende Regelung in Deutschland wahrscheinlich kommen.
Es müssen also Gründe (Statistiken) für diese Regelungen geschaffen werden. Der erste Schritt ist schon getan und tritt ab dem 1.7.2012 in Kraft (Quelle:
http://www.bundesrat.de/nn_8396/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0801-900/0843-11.html?__nnn=true).
Die neue HU-Richtlinie soll angeblich die Idee eines Herrn Braun sein. Seinen erstaunlichen Lebenslauf kann man auf der folgenden Internetseite finden (Quelle:
http://www.tuv.com/de/deutschland/ueber_uns/organisation_gremien/vorstand_berlin_brandenburg_pfalz_ev/braun/prof_dr_ing_habil_bruno_o_braun.jsp)
Die neue HU-Richtlinie beinhaltet nicht nur die Aufhebung der unsinnigen Rückdatierung
sondern auch eine strengere Mängeleinstufung. D.h. mehr Erhebliche Mängel (Durchfaller).
Beispiele: 1)Alle Kennzeichenleuchten kaputt (als einziger Mangel) --> durchgefallen
2) 1 Rückstrahler (z.B. Anhänger) hinten beschädigt (Ecke abgebrochen)--> durchgefallen
3) 1 Rückstrahler (z.B. Anhänger) hinten fehlt --> geringer Mangel Plakette wird erteilt
Meine Meinung: Das hat nichts mehr mit Sachverstand zu tun. Auch die 20%ige Erhöhung der HU-Gebühr bei einer Überziehung des HU-Termines um mehr als 2 Monate ist meiner Meinung nach unzulässig und technisch nicht Begründbar. In der oben genannten Quelle (
http://www.bundesrat.de...) wird die 20%ige Erhöhung mit einem zu unterstellenden erhöhten Untersuchungsaufwand begründet, da lt. Bundesratsbeschluss den Fahrzeugen, die den HU-Termin überschritten haben, unterstellt wird mehr Mängel zu haben als zum fristgemäßen HU-Termin. Es wurden dazu Pflichtuntersuchungspunkte der alten HU-Richtlinie zu Ergänzungsuntersuchungspunkten der neuen HU-Richtlinie gemacht (Vergleiche folgende Quellen:
http://www.buzer.de/gesetz/10146/a175991.htm und
http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34281.htm). Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungspunkte überschneiden sich und sind somit zum größten Teil nicht klar trennbar.
Beispiel: An einem ungebremsten 750kg PKW Anhänger Ergänzungsuntersuchungen durchzuführen wird schwierig bzw. ist nicht möglich. Damit fällt die Begründung für die 20%ige Erhöhung der HU-Gebühr weg. Da die erhöhte Gebühr für alle Fahrzeugarten gleichermaßen gilt ist die erhöhte HU-Gebühr eine reine Strafgebühr für den Halter des 750kg PKW Anhängers. Wenn der Anhänger 3 Monate vor dem Fälligkeitsmonat zur HU vorgestellt wird müsste die HU billiger werden, da man unterstellen kann dass der Anhänger mit weniger Mängel behaftet ist als zum fristgemäßen HU-Termin.
Außerdem hatten die Prüfingenieure bisher immer die Möglichkeit bei technisch kritischen Fahrzeugen im eigenen Ermessen Ergänzungsuntersuchungen durchzuführen und das ohne die HU-Gebühr zu erhöhen.
Gegen diese Strafgebühr muss also unbedingt Widerspruch eingelegt werden, da es offensichtlich "Abzocke" ist.Die Überwachungsorganisationen kommen mit ihrer Lobbyarbeit zum Erfolg (siehe die Anlage VIIIe StVzo). Eine "Laufleistungssatistik" soll lt. der Anlage VIIIe StVzo erstellt werden. Die Folge wird die 1-jährige HU sein.
Aber Dank der Lobbyarbeit dürfen wir für z.B. einen ungebremsten 750kg Anhänger - den man gerne mal vergisst pünktlich zur HU vorzuführen - 20% mehr zahlen.
Ich bedauere den Prüfingenieur der gegen seinen Sachverstand diese Vorgaben umsetzen muss.