Opel GT Forum
Das GT Forum => GT Original => Thema gestartet von: Julio88 am 07. Mai 2017, 21:48:12
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Würde gerne ein kleines, quadratisches für hinten nehmen. Könnt ihr mir sagen welche Maße diese haben - falls ihr wisst von welchen ich spreche -:)
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Das kommt darauf an wie viele Buchstaben und Zahlen dein Kennzeichen hat!
Anhand der Maßtabelle im Anhang kannst du die äußeren Abmessungen errechnen!
Kennzeichen-Abmessungen (http://www.kennzeichen-shop.de/doc/Masstafel.pdf)
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Maße des Kennzeichen teilt die Zulassungsstelle zu! weder Kunde noch Tüv :no:
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Ist das nicht ein Standartmaß?
Bei uns in Österreich sind die alle gleich groß und haben die selbe Größe wie die Motorradkennzeichen.
Sonst müsste es auch verschiedene Kennzeichenhaltergrößen geben :wink:
Gruß Mario
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Nein, nicht alle haben das gleiche Maß !
Danke...
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Maße des Kennzeichen teilt die Zulassungsstelle zu! weder Kunde noch Tüv :no:
genau, und das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle verschieden.
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Ist das nicht ein Standartmaß?
Bei uns in Österreich sind die alle gleich groß und haben die selbe Größe wie die Motorradkennzeichen.
Sonst müsste es auch verschiedene Kennzeichenhaltergrößen geben :wink:
Gruß Mario
Nein, da gibt´s nen eklatanten Unterschied zu Deutschland.
Österreich = alle gleich groß weil Österreich anders ist :hammer:
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Soweit mir bekannt kann man durchaus kleinere Kennzeichen bekommen. Dazu braucht die Zulassungsstelle eine Bescheinigung von dir dass dein kfz nur diese kleinen Kennzeichen vertragen kann. Bei Oldtimer sicherlich machbar mit entsprechenden Bescheinigungen von Werkstätten.
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Zb darf eigentlich beim GT vorne nur ein Kennzeichen mit insgesamt maximal 6 Ziffern (mehr gleich länger und dann wird der Abschlepphaken überdeckt vom KZ). Bei nem H Kennzeichen wird es dann schnell eng. Städtename dreistellig bedeutet nur ein Buchstabe und nur einstellige Zahl.
Bei unserer Zulassungsstelle könnte man kein Kennzeichen mit einer Zahl online reservieren. Aber vor Ort war es kein Problem. Wird wohl extra für diese Fälle zurück gehalten.
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Zb darf eigentlich beim GT vorne nur ein Kennzeichen mit insgesamt maximal 6 Ziffern (mehr gleich länger und dann wird der Abschlepphaken überdeckt vom KZ). Bei nem H Kennzeichen wird es dann schnell eng. Städtename dreistellig bedeutet nur ein Buchstabe und nur einstellige Zahl.
Bei unserer Zulassungsstelle könnte man kein Kennzeichen mit einer Zahl online reservieren. Aber vor Ort war es kein Problem. Wird wohl extra für diese Fälle zurück gehalten.
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frage:
warum habe ich dann das kennzeichen LIF GT 73H und der abschlepphaken ist frei zugänglich? :pfeif:
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warum habe ich dann das kennzeichen LIF GT 73H und der abschlepphaken ist frei zugänglich?
bestimmt weil du ein Breitbau hast! :rofl:
Spass :trost:
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Zb darf eigentlich beim GT vorne nur ein Kennzeichen mit insgesamt maximal 6 Ziffern (mehr gleich länger und dann wird der Abschlepphaken überdeckt vom KZ). Bei nem H Kennzeichen wird es dann schnell eng. Städtename dreistellig bedeutet nur ein Buchstabe und nur einstellige Zahl.
Bei unserer Zulassungsstelle könnte man kein Kennzeichen mit einer Zahl online reservieren. Aber vor Ort war es kein Problem. Wird wohl extra für diese Fälle zurück gehalten.
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frage:
warum habe ich dann das kennzeichen LIF GT 73H und der abschlepphaken ist frei zugänglich? :pfeif:
Vielleicht nicht mittig platziert :grins:
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Nein ehrlich kein Plan. Bei meinem 69er ist dann das Ding überdeckt. So hatte ich ihn gekauft und daher selber ein kurzes besorgt.
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bestimmt weil du ein Breitbau hast! :rofl:
Spass :trost:
der ist gut :rofl: :rofl: :rofl:
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hier ein bild mit nummernscildhalter aber noch ohne nummernschild, der haken ist frei zugänglich.
bei gelegenheit mache ich mal ein bild davon.
LG nobby
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hier ein Bild. Es reicht für den Abschlepphaken, wenn auch die Stoßstangenhörner fehlen.
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Hallöle,
und dann gibt es noch die Varianten mit der Engschrift. :lupe:
In manchen Bundesländern mus das Fahrzeug Technisch Umgebaut werden,
so das Kennzeichen in Norm Größe montiert werden können. :zuck:
Da hört für mich allerdings der Spaß auf, :no:
Gruß Georg :hut:
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Das ist komisch :lupe:
Bei uns gibt es nur ein Norm Maß.........da ist jedes Kennzeichen gleich groß.......
Hat schon jemand mal das Kennzeichen nicht auf der originalen Halterung montiert, sondern weiter hinten am Gitter drauf, das man es nicht gleich so sieht?
Gibt es eventuell Bilder?
Gruß Mario
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Hallöle,
und dann gibt es noch die Varianten mit der Engschrift. :lupe:
Gruß Georg :hut:
Georg das ist bei mir schon die Engschrift.
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Hat schon jemand mal das Kennzeichen nicht auf der originalen Halterung montiert, sondern weiter hinten am Gitter drauf, das man es nicht gleich so sieht?
Gibt es eventuell Bilder?
Gruß Mario
Da wirst du dir den Lufteinlass aber verkleinern!
Ich hab meines an einem separatem Bügel der innen zwischen den Hörnern an dem unteren Schrauben mitverschraubt wird. Dadurch sitzt es weiter unten, lässt den Lufteinlass größtmöglich und kann auch nach unten gekippt werden.
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Trotz des schmalen Schildes ist es eng. Das erste Schild war definitiv zu breit. Bei uns in NRW kannste eine breite wählen. Eine von dreien glaube ich.(https://uploads.tapatalk-cdn.com/20170510/6cca7963e82051d0cf95245e3dca48d2.jpg)(https://uploads.tapatalk-cdn.com/20170510/e416f8af420e0f645e3b4e00aacd484b.jpg)
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Das ist doch gut so. :tumb:
Mit einem Buchstaben und einer Zahl mehr brauchst Du halt Engschrift (siehe bei mir oben).
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Also um das kleine Kenzeichen zu bekommen musst du dir beim TÜV diesen eintragenlassen. :teacher: Sollte kein Problem sein, da der GT ja im Heckblech eine Aussparung hat und somt schon für ein kleines Schild damals homologiert wurde :trost: :trost:.
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Ja soooo sieht das richtig aus.
Aber wenn das doch damals so war dann muss das doch heute auch so gehen weil Standard klein!?
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Das Thema kleines Nummernschild war bei mir so frustrierend. Bis zum Regierungspräsidium Stuttgart bin in meinem Anliegen gezogen.
Folgende Eingabe zu diesem Thema vom Regierungspräsidium
mit angehängtem Schreiben beantragten Sie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Verwendung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens bzw. einer kurzen Erkennungsnummer (zwei- oder dreistellig) für Ihren Oldtimer Opel GT.
Die Vorschriften zur Fahrzeugzulassung und insbesondere zu den Kennzeichen sind bundesrechtlich in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt.
Gemäß Anl. 4 Abschn. 1 Nr. 1 FZV sind verkleinerte Kennzeichen nur für Leichtkrafträder sowie für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zuzuteilen.
Im Besonderen wird auf die Anlage 4 Nr. 4 der FZV hingewiesen:
"… Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern …". Von dieser Forderung kann dann abgesehen werden, wenn durch die Umbaumaßnahmen die Anerkennung als Oldtimer gefährdet würde.
Auch vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) wird darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Vorgaben zur Erteilung von Ausnahmen zum Führen eines verkleinerten Kennzeichens nach Anlage 4 Nr. 4 FZV klar definiert sind.
Zunächst ist zu prüfen, ob andere Möglichkeiten zur Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens bestehen, wie z.B. die Verwendung der Engschrift oder einer 2- oder 3-stelliger Erkennungsnummer, sofern die Zulassungsbehörde eine solche noch im freien Bestand hat und vergeben kann. Eine weitere Möglichkeit ist die Anbringung des Kennzeichens außerhalb der vorgesehenen Anbringungsstelle. Evtl. kann aber auch die Aussparung für das Kennzeichen aufgefüttert werden und ein selbstleuchtendes Kennzeichen montiert werden.
Erst wenn diese Varianten geprüft wurden und nicht in Betracht kommen, kann mittels gutachterlichen Feststellung eines anerkannten Sachverständigen festgestellt werden, ob die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Kosten für Anbauvorrichtungen wird auf ein VG-Urteil hingewiesen, worin 10 % vom Zeitwert eines Fahrzeuges noch als verhältnismäßig angesehen wird..
Entsprechend dieser Regelung wird in Baden-Württemberg nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene verfahren.
Ungeachtet der Vorlage eines entsprechenden Gutachtens entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall in eigener Zuständigkeit und Verantwortung darüber, welches Kennzeichen dem Fahrzeug zugeteilt wird.
Die Zulassungsbehörde ist in ihrer Entscheidung auch nicht daran gebunden, welches Kennzeichen bereits früher an einem gleichen Fahrzeug zugeteilt worden war.
Ein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht nicht. Optische belange dürfen bei der Beurteilung keine Rolle spielen.
Sie werden gebeten, sich bzgl. der Kennzeichenzuteilung nochmals mit der zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen.
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Noch Fragen zu dem Thema :zuck:
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Ist bei uns auch so, da bekommt man auch nur die Kuchenbleche, die gehen strickt nach Ihren Vorschriften vor.
Für den GT wurde nie die kleinen Schilder homologiert, Ausnahme vorne man man eine Klimaanlage hat, die Sicke ist nicht für ein Kennzeichen gedacht sondern damit die Rückwand stabiler wird.
Gruß
Georg
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so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern …".
...
Moment mal ... "der Halter soll Veränderungen vornehmen" ???
verliert ein Auto dadurch nicht die ABE ???
ich habe das Thema kl. Kz für mich aufgegeben
für meinen Zulassungskreis KL werden keine ausgegeben ...
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von RIP, "kann nach unten gekippt werden"
ein Schelm , wer Böses dabei denkt,
unsere Schilder wurden ab 50km/h grundsätzlich nach hinten gekippt. :no:
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Also um das kleine Kenzeichen zu bekommen musst du dir beim TÜV diesen eintragenlassen.
Das ist leider nicht richtig, da die jeweilige Zulassungstelle das letzte Wort hat. Und schon gar nicht hinten, wo es überhaupt keinen Grund gibt wie z.b. mangelnder Lufteinlass etc.
Wie standen damals vor den gleichen Misere und der TÜV hätte uns ohne Probleme ein Kradkennzeichen in die Papiere eingetragen, nur gebracht hätte es gar nichts.
Oftmals behaupten auch die Zulassungstellen, man dürfe nur 520mm Kennzeichen anbringen. Auch das ist falsch, es gibt zum einen keine Mindestgröße sondern nur eine max. Größe (520mm) und zum anderen richtet sich die Größe des Kennzeichen nach der Anzahl der Buchstaben/Ziffern. Es gibt nämlich nur eine Vorschrift, wie groß diese sein müssen und in welchem Abstand.
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm (http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm)
http://www.bussgeldkatalog.net/kfz-kennzeichen/masse/ (http://www.bussgeldkatalog.net/kfz-kennzeichen/masse/)
Auch dieses Thema hatte ich bereits bei meiner Zulassung weil die mir ein Kuchenblech verordnen wollten bei 4 Buchstaben und einer Ziffer.
Welche Größe möglich ist, kann man sich also selbst anhand der Daten von Größe und Abstand selbst ausrechnen
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Auch dieses Thema hatte ich bereits bei meiner Zulassung weil die mir ein Kuchenblech verordnen wollten bei 4 Buchstaben und einer Ziffer.
Welche Größe möglich ist, kann man sich also selbst anhand der Daten von Größe und Abstand selbst ausrechnen
DAS steht gleich im zweiten Beitrag dieses Threads - interessiert aber niemanden, weil zum einen lesen Glücksache ist, und zum anderen jeder meint sein persönliches Abenteuer beim StVA sei das Ende der Fahnenstange! Viele Wege führen nach Rom ... :ätsch: :flitz:
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So mein 2. GT ist nun endlich auch auf der Straße,aaaber das mit den Nummernschilder ist schon ein Hohn für unsere Gts.
Am Montag zugelassen und natürlich ein Kuchenblech für hinten,auch nach längererm hin und her hat alles nichts gebracht,
entweder ein Langes (52cm)oder das Kuchenblech (28X20 cm)
SOOO eine Sch....
Gruß Manfred
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Hi Manfred, darf man fragen wie viele Buchstaben und Zahlen dein Kennzeichen hat?
Und ist das ein H-Kennzeichen?
Gruß Wolfgang
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ich frag mich eh schon was alle gegen das rechteckige normschild haben?
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ich frag mich eh schon was alle gegen das rechteckige normschild haben?
Vermutlich ein rein subjektiv optischer Eindruck!
Für meinen Geschmack gehört dort ein 2-zeiliges hin, wie beim Käfer. Käfer mit 1-zeiligem Kennzeichen hinten sie doch auch sch...e aus! :zwinker:
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Stimmt allerdings, doch sieht immer noch das alte Klasse 4 NRschild am Besten aus!! :freu:
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Stimmt allerdings, doch sieht immer noch das alte Klasse 4 NRschild am Besten aus!! :freu:
Das alte Klasse-4 Schild ist IMHO identisch mit dem aktuell "verkleinerten 2-zeiligen Oldtimer-Kennzeichen"!
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ich frag mich eh schon was alle gegen das rechteckige normschild haben?
Vermutlich ein rein subjektiv optischer Eindruck!
Für meinen Geschmack gehört dort ein 2-zeiliges hin, wie beim Käfer. Käfer mit 1-zeiligem Kennzeichen hinten sie doch auch sch...e aus! :zwinker:
mein ich doch auch :stirn: :stirn:
das normale zweizeilige
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Klar mann fragen D K U S
20 cm hoch
G T 2 H
28 cm breit
bei uns gibt es nichts kleineres :teacher: :paper:
also werde ich mich wohl damit abfinden MÜSSEN
Gruß Manfred
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Ist gleich , stimmt "fast" denn nun gibt´s die auch noch 15mm kleiner bzw. größer :freu:
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Klar mann fragen D K U S
20 cm hoch
G T 2 H
28 cm breit
bei uns gibt es nichts kleineres :teacher: :paper:
also werde ich mich wohl damit abfinden MÜSSEN
Gruß Manfred
Der Gesetzgeber hat einen ganz klaren Rahmen festgelegt, innerhalb dessen die Ämter frei handeln können.
Dazu gehört u.a. auch die Ausgabe von Schildern mit FE-Mittel- oder FE-Engschrift.
Bei deinem Kennzeichen mit "FE-Mittelschrift" ist bei Einhaltung der vorgeschriebenen Abmessungen zwischen
den Buchstaben und Zahlen das 28er Schild leider notwendig. Der Knackpunkt ist dabei die "obere Zeile"
mit den 3 Buchstaben, dem Eurofeld und dem Platz für die Stempel. Wenn man nur die "untere Zeile" betrachtet,
würde ein 26er Schild reichen.
Das ganze in FE-Engschrift würde bedeuten, das du nur ein 26er bräuchtest (mit etwas gutem Willen) würde
sogar ein 24er reichen. Die Freiheit Engschrift auszugeben oder nicht, hat das StVA leider. Andererseits kannst
du aber mal darauf achten ob du mal einen anderen siehst, der in eurem Kreis ein Engschrift-Kennzeichen hat
das theoretisch nicht zwingend notwendig wäre. Dann kannst du gleiches Recht für alle geltend machen!
Auch wenn das hier allgemein verpönt ist - die Ämter dürfen bei weitem nicht alles machen, nur weil sie das
als richtig darstellen. Wer sich da nicht einschüchtern lässt und auch mal richtig Druck macht, wird sehen das
Dinge gehen, die man vorher nicht für möglich hielt.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung - so einen Kampf habe ich schon zwei mal erfolgreich ausgefochten! :teacher:
Frei nach dem Motto: Wer nichts unternimmt, hat schon verloren bevor er begonnen hat! :zwinker:
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Genau, und wenn der Tag kommt, wird es immer einen geben der abstempelt. :teacher:
Nicht der/die Erste, man muss manchmal eben öfter mal hinfahren. :ätsch:
Ich hatte oft Glück kurz vor der Pause, da waren die öfter ein bißchen hektisch und haben nicht mehr die Welle gemacht. :grins:
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Hallo,
das Thema Nummernschilder bietet immer wieder Gesprächsstoff.
Was ist der Unterschied bei den Nummernschildern BO-GT 68 H und BO-GT 69 H. Außer der 8 und 9, keiner.
Es gibt aber noch einen großen Unterschied. Das 69er Kennzeichen ist ein kleines Rechteckiges, dass 68er
ein sogenanntes Kuchenblech.
Das Straßenverkehrsamt darauf angesprochen bekam ich zur Antwort, wenn der jetzt noch einmal kommen
würde, bekäme er auch nur noch ein Kuchenblech.
Mir fehlte die Lust und die Zeit jetzt noch mehrere Mitarbeiter des Amtes zu kontaktieren, bis einer dann
vielleicht das Gewünschte genehmigt hätte.
Der Geschwindigkeitsverlust durch das Kuchenblech ist nicht messbar :zwinker:
Gruß, Tom2
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Messbar vielleicht nicht, aber "sichtbar" :rofl:
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Ich denke ich habe auch hinreichend über meine erfolgslosen Bemühungen durch alle Instanzen (bis zum Regierungspräsidium) gesprochen. Das war nicht ein Gespräch, dass waren zahlreichen Diskussionen mit unterschiedlichen Ebenen und Institutionen. Zeit und Aufwand möchte ich hier nicht listen.
Fakt ist, dass dies Thema (kleines Nummernschild) unterschiedlich bei der Behörde behandelt wird, was meiner Meinung nach die Unzufriedenheit erhöht. Hier sollte eine einheitliche Reglung in Kraft treten und nicht case by case.
Für mich ist das Thema abgehandelt und das Leben ist zu kurz um sich darüber aufzuregen.
LG
Jörg
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Wahrscheinlich hilft hier nur noch ein Umzug :flitz:
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Ich habe an meinem 69er Mach 1 kleine Schilder eingetragen bekommen für vorn und hinten und wie die Zulassung es verlangte auch das Gutachten was gefordert wird bei uns, Text unten.Desweiteren hab ich ein Papier der Deuvet vorgelegt zum Thema Kultfahrzeuge/Oldtimer und passende Kennzeichen!
Es ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) einer technischen Prüfstelle vorzulegen (gemäß Fahrzeug - Zulassungsverordnung (FZV) § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4).
Aus dem Gutachten müssen folgende Feststellungen hervorgehen:
die Größe der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Anbringungsstelle für das betroffene Kennzeichen
dass die Kennzeichenanbringungsstelle des Fahrzeugs durch Veränderungen nicht nachträglich verkleinert wurde
dass am Fahrzeug auch unter Verwendung von z. B. selbstleuchtenden Kennzeichen oder durch Verwendung von Adaptern, Stiften etc. (mit deren Hilfe das Kennzeichen die vom Hersteller vorgesehene Mulde überdecken kann) die Anbringung eines Kennzeichens gemäß Anlage 4 Abschnitt 1 Ziffer 1a, 1b oder 1c technisch nicht möglich ist
dass die zur Umrüstung (einfache Ausführung, keine vom Halter zusätzlichen Aspekte erfüllende Funktion, wie z. B. Ästhetik) erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung einer Anbringungsstelle für Kennzeichen entsprechend Anlage 4 Abschnitt 1 Ziffer 1a, 1b oder 1c unverhältnismäßig sind
Am Tag der Zulassung vor 3 Wochen wurde mir ohne Grund das kleine Schild verweigert obwohl hinten die Beleuchtung ein Kuchenblech nicht vollständig ausleuchtet.Ich habe auf das Gutachten verwiesen und die Bedingungen die auf der HP der Zulassungsstelle stehen die ich ja erfülle...keine Chance und die wurden sogar noch Frech.
Habe mich knurrend geschlagen gegeben und ein Brief an die Landrätin geschrieben bisher ohne Antwort.Die 125€ für die Ausnahmegenehmigung hätte ich sofort gezahlt,das war reine Willkür und unsere Zulassung ist bekannt dafür und viele andere Stellen leider auch!
Für vorn einfach ein kleines Leichtkraftradschild online bestellen und anbringen,Originales was bestempelt ist im Auto mitführen bei Kontrolle kostet das 10€ oder mündliche Ermahnung muss man nur sagen das man es vergessen hat umzumontieren vom letzten Treffen.
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Gerade in der Bild am Sonntag(https://uploads.tapatalk-cdn.com/20170528/8b431a6ea9ad700a4c5ebdc547e59bd2.jpg)
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wie soll das denn gehen?
Kann doch nicht zu einer beliebigen Zulassungsstelle fahren und ein Kennzeichen von meinem Kreis ausstellen lassen. Oder doch?
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wie soll das denn gehen?
Kann doch nicht zu einer beliebigen Zulassungsstelle fahren und ein Kennzeichen von meinem Kreis ausstellen lassen. Oder doch?
Früher ging das sicher nicht. Ob das heute geht, weiß ich auch nicht, aber heute musst du ja auch nicht mehr dein Auto ummelden, wenn du zB. nach Hamburg ziehst und Münchner Kennzeichen hast. Du kannst die ja behalten. Wenn das also eh nicht mehr notwendig ist, könntest du ja auch "theoretisch" zu jeder Zulassungsstelle fahren und dir Zulassung und Kennzeichen holen ... :pfeif:
Es kann aber auch sein, das es bei großen Landkreisen mehrere Zulassungsstellen gibt. Wir haben hier bei uns im EN-Kreis auch zwei Stück. Eine in Schwelm, und eine Zweigstelle in Witten. Und wir haben auch die Wahl zwischen zwei Landkreisen - EN und WIT! :zwinker:
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Als ich vor einem Jahr den Entschluss gefasst habe, mir einen GT zuzulegen hab ich bei der Zulassungsstelle angerufen.
Meine Vorstellung war das Kennzeichen GT-AL 1900 zu verwenden.
Die Kombination war frei und ich hatte sie reserviert.
Bei dem Telefonat wurde mir gesagt, dazu müsste ich im Kreis Gütersloh wohnen.
Dann kann ich nach Umzug in den Kreis Göppingen das Kennzeichen behalten.
Aber einfach ein Kennzeichen aus einem anderen Kreis zu verwenden geht nicht!
Nur bei Umzug möglich!
Hatte damals ernsthaft überlegt meinen Wohnsitz für ein paar Tage nach Gütersloh zu verlegen :zwinker:
Hab mich jetzt für GP-GT 70 entscheiden
Gruß Martin