Ich möchte das jetzt nicht zerquatschen, habe ja gesagt, dass Verzug (beim Vorderachskörper) stattfinden könnte, da habt Ihr ja völlig Recht.
Aber ich denke nicht, dass es gefügebedingte Materialänderungen (Zugfestigkeit, Streckgrenze) bei 450 °C gibt- dieses Blech ist ja normaler Baustahl.
Etwas ganz anderes ist legierter Stahl, da ändern sich (nach der Härtung/ Vergütung) durch eine Anlassglühung die Eigenschaften.
@ Peter: Das ist wohl auch der Grund, weshalb man das bei Pleuel nicht machen darf- die sind aus legiertem/ vergütetem Stahl.
Deshalb habe ich die Meinung, dass ein Feuerverzinken ok ist, wenn sich kein Verzug bildet.
Ist mal wieder wie so oft im Detail unendlich komplex und kein Wunder, dass mancher TÜVer das nicht beurteilen kann/ will.