Wenn der Wagen einem Amerikaner gehört hat, der hier stationiert war, dann geht so etwas.
Gruß Ralf
Dann hatte er aber in der Regel keine deutsche Zulassung
Die Fahrzeuge hatten US Kennzeichen und mußten auch nicht zu (deutschen) TÜV.
Also mußte auch keine Begrenzungsleuchte verschlossen werden...
Erst wenn die Besitzer das Fahrzeug an einen Deutschen verkauft haben, kamen die deutschen Vorschriften zum tragen...