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Nachdem ja nur ich fahre
Es ist KEINE TÜV Anforderung das die Rückenlehne verstellbar ist
wohw es hat geklappt!
Dass ein TÜVler eine Eintragung rückgängig machen kann, muß er begründen, warum er diesen Fehler des Eintragens gemacht hat. Tja und da hätte er ein Problem gehabt... Noch Fragen