Moin ,
Da ich ja auch gerade einen US aufbaue ;
Nach Fertigstellung ist das Ziel ein H-Kennzeichen zu erhalten
In § 23 StVZO steht " Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein"
weiter in3.2.7.1. Lichttechnische Einrichtungen (LTE)
Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Jetzt soll mir doch bitte ein Prüfer plausibel machen auf welcher Grundlage ich umrüsten soll und damit die Originalität abschwäche
p.s.
In den 90er habe ich eine HD WLA aus den 30er aufgebaut ,bei der HU Vorführung hat der Prüfer doch glatt die fehlende Blinkanlage und den Sicherheitsschalter am Seitenständer bemängelt
...anderen Prüfer gesucht und alles kein Problem mehr da Originalzustand