wenn das Paket schon von außen beschädigt ist, läßt man das vom Zusteller dokumentieren. Oder man öffnet sofort und läßt sich den Schaden vom Zusteller schriftlich bestätigen.
Das der Absender die eigentliche Schadensabwicklung macht ist richtig, denn er ist der Vertragspartner. Kommt aber wohl auf den Versender an.
Eine Kennzeichnung Achtung Glas, zerbrechlich usw. hat keinerlei Bedeutung. Meiner Meinung nach sogar im Gegenteil, da lassen manche Paketumlader usw. das Paket extra mal fallen und freuen sich wahrscheinlich wenn es innendrin "klirr" macht. Auch wenn Glas oder sonstiges verschickt wird, muß es eben so verpackt werden damit es den Transport übersteht. Übersteht es den Transport nicht, war es nicht richtig verpackt (so die einfache Versandfirma-Logik) und somit gibt es dann Probleme bei der Schadensregulierung. Der Absender muß die geeignete und versandsichere Verpackung nachweisen, was nicht ganz einfach ist...
Viel Erfolg bei der Schadensregulierung
Gruß