Hallo Stefan,
ich will hier ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber mit so einer Änderung an der Bremsanlage würdest Du garantiert den Versicherungsschutz verlieren. Ein Gutachter würde die Änderung nach einem Unfall in jedem Fall feststellen, auch wenn sie bei einer TÜV-Prüfung vermutlich nicht gleich auffallen würde.
So ein Vordruckventil wird ja nicht aus Jux und Tollerei eingebaut. Jeder Fahrzeughersteller würde schon aus Kostengründen liebend gerne darauf verzichten, wenn man es einfach weglassen könnte.
Das Vordruckventil ist im Prinzip ein Kugelrückschlagventil, das in beide Richtungen mit unterschiedlichem Öffnungsdruck wirkt.
Ohne dieses Ventil würde die Bremswirkung erst kurz vor dem Bodenblech einsetzen, weil die Trommelbremsbacken dann erst mal aus ihrer Ruhestellung an die Bremstrommeln gebracht werden müssten. Mit dem Vordruckventil bleiben die Backen aber in ummittelbarer Nähe der Bremstrommel und daher genügt dann auch relativ wenig zusätzliche Flüssigkeit, um sie an die Trommel zu pressen.
Gruß
Günther