Hallo,
für die Fahrt mit "Tagfahrlicht" dürfen die unteren Fernscheinwerfer nicht hergenommen werden.
Das Tagfahrlicht hat meinen Informationen zufolge maximal der Leuchtstärke des Abblendlichtes zu entsprechen.
Und damit haben wir schon ein Problem.
Entweder wir verzichten auf die Fernscheinwerfer unten und bauen diese zu Tagfahrlichtern um oder wir klappen die Augen aus.
Alternativ ist noch die Montage von Tagfahrlichtern denkbar, die dann aber erlöschen müssen, wenn das Abblendlicht (und natürlich auch Fernlicht) eingeschaltet wird, da die Regel "nur zwei Paar Schweinwerfer" ihre Gültigkeit behält.
Somit darf am Fahrzeug künftig also leuchten:
Abblendlicht (1 Paar) und bei Sichtbehinderung durch RegenNebelSchneefall die Nebelscheinwerfer,
Fernlicht (1 Paar) und zzgl. Fernscheinwerfer oder eben ein Paar Tagfahrlichtscheinwerfer.
Die Regel, nur zwei Paar Scheinwerfer maximal bleibt gültig.
Habe diesbezüglich auch schon die verschiedensten Statements aus Kreisen anderer Klappscheinwerferautos gehört (dann mach ich halt die Nebelscheinwerfer an usw.) doch das dürfte den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit haben.
Bei originalen GTs sähe ich übrigens weniger ein Problem, da steht doch ein ausreichend großer Befestigungsraum knapp vor dem äußeren oder mittleren Gitter ein Paar dieser LED-Tagfahrlichter anzubringen, wenn es da nicht noch die Regel gäbe, daß die TFLs mindestens 250 mm über der Fahrbahn angebracht werden müssen.
Reicht das aus?
Die Winkel, unter denen das TFL sichtbar sein muß, schafft man damit zwar auch nicht ganz (Stoßstangenhörner und Stoßstange) doch das würde ich in Kauf nehmen.
Bei anderen Klappscheinwerferautos (944er beispielsweise) schauts noch viel übler aus, dort ist die Front in vielen Fällen großflächig verschlossen. Da gibts nicht so ein schönes Maul wo man noch zwei Lämpchen vom Durchmesser 65mm einsetzen kann.
Gruß
Jürgen
www.ingbilly.dePS: Ich fahr künftig nur noch zwischen den zwei Motorrädern durch