geben tut es alles, die Frage ist wie rechtssicher sowas ist
Abgekürzt kann man zusammenfassen, dass alles was innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeuges möglich gewesen wäre, gilt als zeitgenössisch und ist somit H-Kennzeichen fähig.
Jetzt nehmen wir mal einen GT aus dem letzten Baujahr, also 1973 somit wären wir für zeitgenössische Umbauten im Jahre 1983
Wenn es Deinen Motor 1983 schon gab lautet die Antwort ja, geht ...gab es den Motor noch nicht, dann nein, geht nicht
Ausnahmen von der Regel gibt es je nach Prüfer natürlich immer. Deshalb ist man gut beraten, direkt beim Prüfer nachzufragen...
Aber ersteinmal ein herzliches Willkommen hier im Forum, viel Spaß und viele nette Kontakte ...vielleicht findest Du ja auch die Zeit Dich und Deinen GT kurz vorzustellen