Autor Thema: Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV  (Gelesen 4399 mal)

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Offline baader

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Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV
« am: 31. Oktober 2014, 14:12:15 »
Hallo zusammen,

habt Ihr das mitbekommen? Die wollen verbieten, dass man ohne TÜV mit einem kurzzeitkennzeichen fährt. Für was soll das ding denn dann noch gut sein?

https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au

baader
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Offline Reiner

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Re: Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2014, 15:53:01 »
Zum Überführen...
Gruß Reiner

Offline henry1900

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Re: Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2014, 16:04:02 »
Darf ich meinen Wagen nach Restaurierung oder Reparatur dann wenigstens zum TÜV schieben?
Hier zeigt sich mal wieder die Verblödung unserer Politiker.

Gruß,
Henry

Offline Reiner

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Re: Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2014, 16:09:21 »
Ich denke die wollen nicht verbieten zum TÜV zu fahren oder ein Fahrzeug zu überführen.
Genauso wird die Fahrt zum Anmelden erlaubt sein...

Die wollen halt nicht, dass man sich fürs WE ein KZK holt und damit spazieren fährt..
Und dann noch mit einem Fahrzeug das nicht Verkehrssicher ist.

Aber soweit ich das weiss, ist das eh schon so....
Gruß Reiner

Offline henry1900

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Re: Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2014, 16:17:03 »
Hallo Reiner,
Nach dem, was ich gelesen habe, soll das KzK nur noch gegen Vorlage gültiger HU und AU Bescheinigung ausgegeben werden.
Ich war ja schon erstaunt, als ich auch keins bekommen habe, ohne Fahrgestellnummer.

Gruß,
Henry

Offline Reiner

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Re: Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2014, 16:37:22 »
War bei mir kein Thema, ist aber auch schon eine Weile her....




Gruß Reiner