Um ein H-Kennzeichen zu bekommen, muß der GT original sein. Und wenn er aus den USA kommt,
muß er eben auch USA-original sein, d.h. eigentlich müßte alles an ihm so bleiben wie es ist!
Zu mindest ist das ein interesanntes Argument um mit dem Prüfer zu diskutieren...
Genau so ist das.
Ich habe meinen US-GT vor etlichen Jahren mit der originalen US-Beleuchtung + allen anderen Export-Besonderheiten durch den TÜV geschippert. Die Argumentation meinerseits war schlicht und einfach - Originalität.
Für die Zuteilung eines H-Kennzeichens oder roten Oldiekennzeichens, wurde und wird ein möglichst guter tadelloser Originalzustand gefordert.
Ich bin dann einfach ganz (original) und blöde zum Tüv (Hauptprüfstelle Münster).
Natürlich hat der Prüfer sofort die US-Scheinwerfer , Begrenzungsleuchten, Blinkleuchten, fehlende eingeschlagene Fahrgestellnummer usw. usw. bemerkt und beanstandet.
Darauf habe ich ihn dann gebeten mir zu bescheinigen, dass ich meinen Top-originalen US-GT auf deutsche-Norm "umbauen und verfälschen" müsse um die Oldie-Zulassung zu bekommen.
Er hat dann ein bisschen rumgebrummelt...kurz ein Pläuschchen mit dem Prüfstellenleiter gehalten ...und dann die ganze Nummer abgesegnet.
In meinem TüV-Protokoll steht lediglich "Scheinwerfer vorne ohne Bauartgenehmigung".
Ich denke das ist der richtige Weg.
Ein US-GT ist halt ein US-GT und ich sehe absolut nicht ein, warum ich die eigentlich geforderte Originalität durch irgendwelche Euro-Umrüstungen ruinieren sollte.
Viele Grüße
Udo