So, hier mal die Infos von Österreich:
Das Wunschkennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde (ein Buchstabe bei Landeshauptstädten, zwei Buchstaben bei allen übrigen Zulassungsbehörden) und dem Landeswappen. Rechts vom Landeswappen folgt beim Wunschkennzeichen eine Buchstaben-/Ziffernkombination, die frei gewählt werden kann.
Für mich könnte das bedeuten:
HL = Bezirk Hollabrunn
GT Baujahr 70
z.B. HL GT 70
Wird das Wunschkennzeichen sofort zugewiesen, kann es 15 Jahre lang am Fahrzeug geführt werden.
Nach 15 Jahren verlieren Wunschkennzeichen automatisch ihre Gültigkeit, sofern die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht schon früher darauf verzichtet hat.
Nach Ablauf der 15-Jahresfrist ergeben sich folgende Möglichkeiten:
•Verlängerung des alten Wunschkennzeichens auf weitere 15 Jahre
•Beantragung eines anderen Wunschkennzeichens
•Umstieg auf ein Standardkennzeichen
Bei einer Adressänderung, die die Zuständigkeit einer neuen Bezirksverwaltungsbehörde bewirkt, ist das Wunschkennzeichen nicht übertragbar.
Kosten:
•Für die Bewilligung: insgesamt 227,20 Euro in bar oder mit Bankomat
◦Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds: 200 Euro
◦Verwaltungskosten: 14 Euro
◦Antragskosten: 13,20 Euro
•Bei der Abholung: 18 Euro für die Kennzeichentafeln
•Für die Verlängerung des alten Wunschkennzeichens: 214 Euro (= 200 Euro Abgabe + 14 Euro Verwaltungskosten)
•Für die Beantragung eines anderen Wunschkennzeichens: 227,20 Euro (= 200 Euro Abgabe + 14 Euro Verwaltungskosten + 13,20 Euro Antragskosten)
•Für die neuen Kennzeichentafeln (bei Rückgabe des Wunschkennzeichens oder Austausch gegen ein anderes Wunschkennzeichen): 18 Euro
•Für die Begutachtungsplakette: 1,45 Euro (nur bei Kennzeichenänderung)
•Scheckkartenzulassungsschein:: 19,80 Euro
Nachzulesen hier:
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