Die Aussenseite des Reifens ist sozusagen mit dem Kotflügelblech
plan, wenn man von oben drauf schaut.
Und soweit ich weiß, darf ein Reifen nicht rausstehen, oder ?
Belehrt mich eines Besseren, falls ich falsch liege.
Grundsätzlich gibt es nationales und EG Recht.
Dem Prüfer steht frei, was er anwendet.
Während sich das nationale Recht auf die Lauffläche bezieht, gilt das EG Recht auf das Rad.
Ganz grob, genaueres kannst Du googlen:
EG Recht: Das Rad muss 30° nach vorne und 50° nach hinten von der Radmitte abgedeckt sein. Die Abdeckung muss min. 15 cm über Radmitte sein.
Nationales Recht: Die Laufflache muss über Radmitte abgedeckt sein.
Der Prüfer kann aber im Einzelfall entscheiden, ob er es noch zulässt oder halt nicht.Jetzt ist es aber so, dass freie Prüfstellen, wie GTÜ oder Dekra und wie sie alle heißen, oftmals nicht diese zuletzt genannte Freiheit haben.
Das sind aber oft die Prüfstellen, die in die Werkstätten fahren und da prüfen.
Falls der Prüfer da vom TÜV kommt, sind es oft junge Prüfer, die auch nichts entscheiden dürfen oder wollen.
Muss aber nicht sein, bei uns gab es mal einen Prüfer kurz vor der Rente, der in die Werkstätten fuhr, dem war es gefühlt egal, der hat so gut wie alles eingetragen.
So wie auf Deinem Bild gibt es viele Fahrzeuge, die das so eingetragen haben, deshalb würde ich zumindest mal nachfragen...