Opel GT Forum
Das GT Forum => GT Original => Thema gestartet von: johnnygt am 07. November 2004, 17:42:40
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hallo liebe gt gemeinde,
ich bin neu hier und würde mir gerne einen gt zulegen. was muss an einem us reimport gt gemacht werden, damit der hier eine zulassung bekommt und auch das h kennzeichen?
ich fahre diese woche mal zum händler nach suselbeek...wenn ich da einen kaufen wuerde, was muesste ich beachten?
würd mich über tips und hinweise sehr freuen!
vielen dank
johnny
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Hi Johnny,
ich schreib hier mal runter was mir dazu spontan einfällt 
Die amerikanischen Scheinwerfer müssen durch Bilux oder besser H4 Scheinwerfer ausgetauscht werden.
Die US Blinker vorne (sind unter der Stoßstange) müssen durch H1 Einsätze ersetzt werden, damit die Funktion der Lichthupe auch bei geschlossenen Hauptscheinwerfern gewährleistet ist.
Die seitlichen Begrenzungsleuchten hinten sind abzuklemmen und zumindest mit Klebeband zu überkleben, sofern Du keine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Regierungspräsidium hast.
Der Meilentacho muß mit KM Markierungen versehen werden oder durch einen deutschen Tacho ersetzt werden.
An der Bordelektrik sind einige Kleinigkeiten zu ändern, so z.b. Relais für die Lichthupenfunktion und das tauschen der Anschlüsse von Standlicht und Blinker (vorne) im Sicherungskasten.
Die Reifen müssen deutschem Standart entsprechen.
Ganz pingelige TÜV Prüfer könnten sich noch an Windschutzscheibe und Sicherheitsgurte ohne entsprechende Prüfnummer stören.
An Papieren brauchst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll und eine vom Kraftfahrtbundesamt.
Einige Zulassungstellen möchten auch noch die amerikanischen Fahrzeugpapiere (pink-slip/zertificate of title oder DMV printout) vorliegen habe, dies würde ich vorab mit der Zulassungstelle abklären.
Was die Erteilung des H-Kennzeichens betrifft gilt: Das Fahrzeug muß sich in einem originalem Zustand (mind. Note 3) befinden. Umbauten sind nur dann statthaft, wenn diese bereits vor 20 Jahren erfolgten oder zeitgenössisches Zubehör verbaut wurde.
Hoffe Dir mit diesen Angaben vorerst geholfen zu haben, viel Glück bei der Fahrzeugsuche und viel Spaß hier im Forum
klaus
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vielen dank! da ist ja einiges zu machen...
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Der Herr Suselbeek kennt sich sicher mit Importen aus.
Wie ist das eigentlich, wenn man einen GT in Holland kauft, der aus den USA stammt und noch nicht in Holland angemeldet wurde?
Jur
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Hallo GT´ler
Ich habe einen US GT aus Holland nach Deutschland eingeführt. Der Wagen war in Holland noch nicht angemeldet.
Es hat hier in Deutschland keine Probleme gegeben, da Holland ja auch in der EU ist. Ich habé nur eine Bescheinigung vom Zoll in Holland benötigt in der steht, dass der Wagen in Holland verzollt worden ist. Dann noch die üblichen Unterlagen, letzter Besitzer, Unbedenklichkeitsbe-
scheinigung vom KBA, Kaufvertrag, Tüv, HU und H-Gutachten. Ich hoffe ich habe nichts vergessen.
Gruß, Tom2
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Mit der EU Zulassungsliberaliesierung sind hintere Seitenbegrenzungsleuchten erlaubt. Allerdings offiziel nur in orange.(siehe zum Beispile Volvo) Mein Tüv Prüfer meinte , man muß die roten auch nicht mehr eintragen und hat die so akzeptiert. Bin mir da aber nicht sicher. Könnte vielleicht woanders in 2 Jahren Schwierigkeiten geben. Ausnahmegenehmigung ist eine (teure und zeitraubende) Lösung. Vielleicht sollte Gill Wesson von Opel GT Source mal hintere Sidemarkers für Deutschland in orange auflegen. Material hat er ja von den Blinkerrepros. Dann wäre doch alles sauber, oder .. ??
gtler
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So Hallo,
jetzt hab ich mal im ganz hinteren Eck des Forums gekrammt. :kaffee:
wollte gerne mal wissen ob diese Regelungen noch gelten oder hat sich zwecks Anmeldung US-GT was geändert. (z.B. Die Seitenbegrenzungsleuchten)
gruss aus Alamogordo
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Da hast Du aber tief gekramt :zwinker:
Ich war 2013 beim TÜV
Die roten Seitenbegrenzungsleuchten hat er eingetragen.
Er meinte im Zuge der H-Abnahme bei einem Oldtimer ist das kein Problem.
Was er nicht genehmigt hätte, wären die Sealed-Beam-Scheinwerfer gewesen, diese hatte ich aber schon getauscht.
Auch Blinker und Weitstrahler (wegen dem Standlicht) hatte ich bereits getauscht, kenne aber jemand der das so eingetragen hat. (US Version)
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Ja hat sich ergeben wollte das Forum von hinten durchsuchen. Bin dann auf den Beitrag gestoßen.
Ah okay dann passt es ja. Möchte gerne die seitenbegrenzungsleuchten behalten aber bei den anderen hab ich kein Problem. Mir gefallen die gelben Strahler vorne überhaupt nicht
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Mir gefallen die gelben Strahler vorne überhaupt nicht
das sind die Blinker :pfeif:
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Achso :pfeif: dann ab ich die verwechselt.
Aber wenigsten rührt sich wieder was in dem Beitrag nach 11 Jahren :wink:
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Aber wenigsten rührt sich wieder was in dem Beitrag nach 11 Jahren :wink:
das Alter der Beiträge spielt wie bei unseren GT's (und uns selbst) keine Rolle :bier1:
aber ich nutze die Gelegenheit mein oberes Posting in diesem Punkt zu aktualisieren:
Die seitlichen Begrenzungsleuchten hinten sind abzuklemmen und zumindest mit Klebeband zu überkleben, sofern Du keine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Regierungspräsidium hast.
dank EU Liberalisierung ist das nicht mehr so und die Seitenbegrenzungsleuchten können einfach so akzeptiert werden :tumb:
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Das gefällt mir wenigstens was.
Was sind dann die angezogenen leuchten an den Ecken. Sind das die Standlichter?
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Was sind dann die angezogenen leuchten an den Ecken. Sind das die Standlichter?
Bingo :tumb:
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Muss ich was ändern wenn die Gläser weiß sind?
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Muss ich was ändern wenn die Gläser weiß sind?
:link: (https://gtforum.de/index.php?topic=255053.msg1692718#msg1692718)
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Hallo,
ich vermute einmal das Du mit den "angezogenen Leuchten" in den Ecken, bei deutschen GT, die Blinker meinst.
Also noch einmal, beim Ami sind die unteren Zusatzscheinwerfer orange/gelb und sind dann die Blinker.
Die "angezogenen Leuchten" vorne sind bei US GT's, Begrenzungsleuchten.
In Germany werden dann die Blinker zu Zusatzscheinwerfern mit Standlichtbirne und die Begrenzungsleuchten vorne zu Blinkern.
Ich hoffe ich konnte das so Verständlich machen.
Gruß, Tom2
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Ich hoffe ich konnte das so Verständlich machen.
denke das war ihm bereits verständlich :zwinker:
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Hallo,
ich wollte halt auch mal was schreiben :zwinker:.
Ich ziehe dann meine Erklärung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. :rofl:
Gruß, Tom2
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:zwinker: :bier1:
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Hallo Klaus,
als ich meinen US GT vor 2 Jahren hier in Deutschland das erste mal beim TÜV vorstellte hatte ich erfahren, dass in Deutschland eine Lichthupe und auch die Begrenzungsleuchten links und rechts nicht vorgeschrieben sind. Aus diesem Grund habe ich die runden, orangen AMI-Blinker vorne als Standlichter genutzt, und Begrenzungsleuchten am Blinkerhebel zu schalten habe ich auch nicht. Die hinteren seitlichen Begrenzungsleuchten sind verschlossen.
Gruß
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als ich meinen US GT vor 2 Jahren hier in Deutschland das erste mal beim TÜV vorstellte hatte ich erfahren, dass in Deutschland eine Lichthupe ...nicht vorgeschrieben sind.
ob die Lichthupenfunktion vorgeschrieben ist oder nicht :zuck: auf jeden Fall ist eine Lichthupe schon praktisch und als Warnsignal durchaus brauchbar. Gerade beim GT mit geschlossenen Scheinwerfern macht das schon Sinn, von der aufhellenden Wirkung der Fernscheinwerfer ganz zu schweigen.
Also ich möchte nicht auf die Fernscheinwerfereinsätze mit Lichthupenfunktion verzichten, ob Vorschrift oder nicht :zwinker:
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huhu. ich moechte auch was sagen. :wink:
Ja ich habs kapiert. die eingesetzten sin ddie fernlich und die orangen/Runden ablendlicht und die drehaugen sind ohne funktion. drehen sich nur. :verwirrt:
Hab es schon verstanden :zwinker:
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So weit ich weiß ist bei uns in Österreich eine Lichthupe vorgeschrieben. Da die Hauptscheinwerfer beim GT ja unter tags zu sind muss daher eine zweite Möglichkeit (Zusatzscheinwerfer) vorhanden sein.