Opel GT Forum
Clubhaus => Treffen, Termine und Feedback => Thema gestartet von: Sternenklar am 12. August 2017, 23:49:53
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Hallo verliert man durch den Umbau auf 5 Gang die H Zulassung?
Was muss außer dem Getriebe noch Verändert werden?
Zeigt der Tacho noch die richtige Geschwindigkeit an.
Ändert sich die Höchstgeschwindigkeit?
Lg. Jürgen
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Hallo verliert man durch den Umbau auf 5 Gang die H Zulassung?
Nicht unbedingt, Du mußt es aber eintragen lassen.
Dann entscheidet der Prüfer ob Du das H Kennzeichen behalten darfst.
Offiziell gilt: Der Umbau muß 10 Jahre nach erscheinen des Fahrzeuges möglich gewesen sein.
Das 5 Gang Getrag gab es im Manta ab September 1982.
Was muss außer dem Getriebe noch Verändert werden?
Kardanwelle, Getriebetraverse und Schaltmechanik um die Pos. des Schalthebels anzupassen. (Eventuell Tacho)
Zeigt der Tacho noch die richtige Geschwindigkeit an.
Hier kommt es wieder auf das Baujahr Deines GTs an
Hat (hatte) Dein GT eines der ersten 4- Gang Getriebe mit Tachoanschluss (braun) auf der Beifahrerseite und dem Tacho 577 stimmt Dein Tacho nicht mehr.
Ansonsten einfach das gleiche Ritzel wie im 4 Gang in das 5 Gang und der Tacho bleibt gleich :zwinker:
Ändert sich die Höchstgeschwindigkeit?
Wenn der Motor es verzieht, ja :zwinker: denn Du hast ja eine längere Übersetzung
Es sei denn Du verbaust eines der seltenen 5 Gang Sport oder ein noch selteneres ZF mit mit 1.0 Übersetzung im 5 Gang.
Die höhere Geschwindigkeit wird aber selten eingetragen.
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Hallo Reiner Danke für die ausführliche Antwort.
Ich frage einfach mal nach was er zulässt bevor ich Investiere.
Lg. Jürgen