Opel GT Forum
Allgemeines => alles was sonst nirgends passt => Thema gestartet von: baader am 31. Oktober 2014, 14:12:15
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Hallo zusammen,
habt Ihr das mitbekommen? Die wollen verbieten, dass man ohne TÜV mit einem kurzzeitkennzeichen fährt. Für was soll das ding denn dann noch gut sein?
https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au
baader
(ROF)
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Zum Überführen...
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Darf ich meinen Wagen nach Restaurierung oder Reparatur dann wenigstens zum TÜV schieben?
Hier zeigt sich mal wieder die Verblödung unserer Politiker.
Gruß,
Henry
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Ich denke die wollen nicht verbieten zum TÜV zu fahren oder ein Fahrzeug zu überführen.
Genauso wird die Fahrt zum Anmelden erlaubt sein...
Die wollen halt nicht, dass man sich fürs WE ein KZK holt und damit spazieren fährt..
Und dann noch mit einem Fahrzeug das nicht Verkehrssicher ist.
Aber soweit ich das weiss, ist das eh schon so....
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Hallo Reiner,
Nach dem, was ich gelesen habe, soll das KzK nur noch gegen Vorlage gültiger HU und AU Bescheinigung ausgegeben werden.
Ich war ja schon erstaunt, als ich auch keins bekommen habe, ohne Fahrgestellnummer.
Gruß,
Henry
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War bei mir kein Thema, ist aber auch schon eine Weile her....
(http://up.picr.de/19984205ge.jpg)
(http://up.picr.de/19984206id.jpg)