Opel GT Forum
Allgemeines => alles was sonst nirgends passt => Thema gestartet von: Der Kardinal am 04. April 2011, 08:32:05
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Moin zusammen,
braucht hier eigentlich gar nicht diskutiert zu werden, in den GT gehören natürlich Sicherheitsgurte !
Aber ab welchem Datum müßten Gurte im GT angeschraubt sein?
Mir war bis jetzt nur die ASU-Grenze 01.07.1969 bekannt.
Da aber in jeder GT-Karosserie ab Werk auch schon die Schweißmuttern drin sind (ist das wirklich so ?)
müßten dann doch auch immer auch Gurte angebaut sein...?
Wer weis mehr zu diesem Thema...?
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Alle PKWs ab Datum der Erstzulassung 1.4.1970 müssen vorne Gurte haben.
Anschnallpflicht ist seit 1.1. 1976
Ab dem 1.5.1979 (Datum der Erstzulassung) müssen auch auf den hinteren Sitzen Gurte eingebaut sein.
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Ich kenne einen GT-Fahrer, der bei seinem 69er die Gurte ausgebaut hat. Darf man das??
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nein
wenn die gurte serienmäßig drin waren dann müssen sie auch drin bleiben
(und benutzt werden!)
was zb geht ist die hinteren gurte auszubauen (nicht gt logischerweise) um zb hosenträgergurte einzubauen o.ä., dann werden die sitzplätze aber auch ausgetragen!
ähnlich verhält es sich zb auch mit roten blinkleuchten - theoretisch erlaubt bis zu einem gewissen jhg, aber nur wenn serienmäßig verbaut (zb mercedes benz)
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Grüß euch Gott!
Bei meinem 69er waren auch keine Gurte drinnen, aber sehr wohl die Befestigungspunkte, also war es für mich klar wieder welche reinzuhängen.
Gab es denn GTs wirklich ohne?
In Amerika vielleicht nur mit dem Beckengurt?
Ewald
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Gurte waren von Anfang an eingebaut.
Gruß Dieter (http://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm1.gif)