Opel GT Forum
Allgemeines => alles was sonst nirgends passt => Thema gestartet von: opelgt64 am 22. November 2010, 07:45:46
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Neuwagen müssen Tagfahrlicht haben
18.11.2010
Neue Automodelle, die nach dem 7. Februar 2011 eine Typzulassung erhalten, müssen mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein.
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Wenn wir bei unserem GT die Zusatzscheinwerfer einschalten, dann haben wir "Tagfahrlicht" und das bereits seit 1968!!(http://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm4.gif)
Wieder einmal mehr beweist der GT seine Moderne.
Im Nachhinein möchte ich mich deshalb noch gerne ärgern. In den 80ern und 90ern war ich gerne mit dem eingeschalteten Zusatzscheinwefer im GT unterwegs.
Zweimal wurde ich deswegen von der Polizei angehalten und auch jeweils mit 10 DM verwarnt.(http://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm36.gif)
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wenn du da unten nur 4w parklichbirnen drin hattest, sind die 10 mark gerechtfertigt. oder hatte der gesetzeshueter angenommen es seien nebellampen?
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genau,
und falls du es derart umgebaut hattest dass das fernlicht leuchtet (quasi dauer - lichthupe - was grundsätzlich ja nicht geht) dann war es auch gerechtfertigt.
jetzt kommts aber dicke, was ?(http://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm4.gif)
über den unsinn des tagfahrlcihtes wollen wir mal nicht reden - demnächst läuft noch wie in kaisers zeiten ein bengel mit roter fahne vor dem auto in der stadt her ...
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10 DM war doch günstig. Mittlerweile kostet fahren nur mit Standlicht 15 Euro.(http://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm4.gif)
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Ja, wir dummen Auguste in Österreich machen ja jeden Sch... mit.
Ich hatte damals von Pedro eine super Anleitung bekommen und mir eine 3. Leuchte in den Zusatzscheinwerfer eingebaut.
Ein wenig noch beim Sicherungskasten getuned und schon war ein perfektes Tagfahrlicht eingebaut.
Da lieg ich ja immer noch im Trend, da ich es nicht deaktiviert habe(http://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm11.gif)
PS: mich hat auch einmal ein gaaaanz eifriger Polizist angezeigt, weil ich mit Zusatzscheinwerfer in der Großstadt unterwegs war. Der Typ hat geglaubt, das sind Nebelscheinwerfer. Hab einen Einspruch gemacht und nie wieder was gehört.
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wenn du da unten nur 4w parklichbirnen drin hattest, sind die 10 mark gerechtfertigt. oder hatte der gesetzeshueter angenommen es seien nebellampen?
@ Thomas
Die beiden Staatsdiener waren eher ahnungslos, haben aber dennoch ihre Macht ausgespielt, so what!
Mitte der 90er habe ich dann tatsächlich die Lampen umgestrickt. Zudem habe ich einen Schalter gehabt, der das in der "emtsprechenden Notsituation" umswitschen liess. Jedoch wurde nicht mehr angehalten. Bei der TüV Prüfung war dieser Schalter aber wichtig(http://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm11.gif)