Autor Thema: Rechter Außenspiegel Pflicht???  (Gelesen 4127 mal)

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Offline GT-daddy

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Rechter Außenspiegel Pflicht???
« am: 25. September 2023, 14:07:39 »
Hallo,

ich muss mal auf das geballte Schwarmwissen zurückgreifen. Ich habe ständig Diskussionen mit diversen Kollegen,
die meinen, mann muss mittlerweile 2 Außenspiegel haben!
Für Fahrzeuge ab Bj. 1990 ist das auch so.
Wie verhält es sich bei unseren GT's? MUSS rechts ein Spiegel dran?

Danke und Grüße,
Roman
...jez awwa...

Offline GTLeo

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #1 am: 25. September 2023, 14:52:29 »
Neuwagen haben ja mittlerweile alle rechts Spiegel, ich kenne zumindest keinen Neuen ohne.
Zumindest in Österreich ist es so geregelt: Rechts wird nur ein Spiegel benötigt, wenn die Heckscheibe getönt oder mit Blech zu ist.
LG Leo
EZ: 27.04.1972, Geb: 30.04.1972, Zulassung: 27.04.2023

Offline Brandy

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #2 am: 25. September 2023, 22:31:28 »
Früher hatten die meisten Autos (zumindest in Deutschland) nur einen Spiegel links außen.
Mein Käfer hatte nur einen, mein Ascona auch. Das war ganz normal und es gab keine Pflicht für einen rechten Spiegel sofern man einen "normalen" Pkw mit Innenspiegel hatte.
Bei Lieferwagen etc., die hinten komplett "zu" waren musste man - meines Wissens - einen rechten Spiegel haben. Der Innenspiegel war dann ja Nutzlos, außer man wollte sehen wie hinten die Waren herumpurzeln  :grins:
Seit 1990 ist der rechte Spiegel Pflicht.
Hier steht mehr:
https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/56-stvzo/
Ein kleiner Auszug hieraus:
"Jeder Pkw muss laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über einen Rückspiegel und zwei Außenspiegel verfügen. Vor Fahrtantritt müssen diese auf ihre Funktionalität hin überprüft und ggf. richtig eingestellt werden."
Da fallen unsere GTs aber nicht drunter weil viel älter, und somit Bestandsschutz gilt.
Wenn nun, wie bei den ALs, vom Werk her 2 Spiegel dran waren weiß ich allerdings nicht ob die dann auch verpflichtend sind.

Ich hoffe zur Verwirrung beigetragen zu haben  :bier1:
Viele Grüße aus FFB!
Ich wünsche allen eine knitterfreie Fahrt!

Offline Reiner

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #3 am: 26. September 2023, 06:33:42 »
Ich habe gestern Abend auch mal gegoogelt, habe aber tatsächlich nichts gefunden.

Den Absatz aus dem Busgeldkatalog findet man öfters, vermutlich beziehen sich Deine Kollegen darauf.
Das mit 1990 habe ich nur im Zusammenhang mit Zweirädern gefunden.

In einem Forum wurde ein Absatz der STVZO zitiert, in dem sinngemäß stand:

Ein Fahrzeug muß mit 2 Außenspiegeln ausgestattet sein, sofern die Sicht durch den Innenspiegel beeinträchtigt ist.
Bei Fahrzeugen, bei denen ab Werk ein 2 Außenspiegel verbaut wurde, muß er auch dran sein.
Das dürfte die meisten Fahrzeuge ab 1990 betreffen, vermutlich kommt auch daher diese Zeitangabe.

So wie es Brandy schon geschrieben hat, gilt normalerweise der Bestandschutz (Beispiel Gurte).
Von Dingen die nachgerüstet werden müssen, habe ich nur Blinker und Fahrzeugsicherungseinrichtung gefunden.
Aber auch hier kann eine Sondergenehmigung beantragt werden.

Interessant fand ich auch einen Eintrag, bei dem bei US Fahrzeugen vom zuständigen Gutachter neben der Lichtanlage auch ein 2. Außenspiegel verlangt werden kann.

Meine GT's haben einen 2 Außenspiegel, deshalb betrifft mich das Thema aktuell nicht, interessiert mich aber.
Fall jemand noch ein aktuelles, offizielles Dokument hat / findet, wäre das super.

Gruß Reiner

Offline Ralfi

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #4 am: 27. September 2023, 11:46:12 »
Ein Pkw muss mit zwei Spiegeln ausgerüstet sein, falls einer verdeckt ist, dass man noch einen zweiten hat.
Habe ich mal irgendwo gelesen. Es tun also auch zwei Außenspiegel, siehe Motorrad.

Man könnte noch überlegen, dass es zum räumlichen Sehen beitragen soll, aber ich glaube nicht, dass man
da so weit gedacht hat.

Bei getönter Heckscheibe ist nur dann ein zweiter Außenspiegel nötig, wenn die Tönung mehr als 10% beträgt
oder mehr als 10% der Fläche der Heckscheibe beklebt ist. Auch die Frontscheibe darf nicht zu mehr als 10%
beklebt werden.
GT-Fahren ist eine alte Therapie aus der Zeit der 68er, und dabei völlig drogenfrei.

Offline GT-daddy

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #5 am: 29. September 2023, 08:02:15 »
Danke erstmal, aber ich hatte mir da auch was eindeutiges erhofft.
Genau so liefen unsere Stammtischdiskussionen... :grins:

Kfz ab 1990 und geschlossene Heckscheibe stehen ja nicht zur Debatte, mit geschlossener bzw ohne Heckscheibe war auch vor 1990 der 2. Spiegel Pflicht.
Bei montierter "Katzentreppe" ist auch kein zweiter Spiegel nötig.

Mein Argument war ja beim Prüfer, dass der GT nie serienmäßig mit 2 Außenspiegeln ausgeliefert wurde!
...jez awwa...

Offline revival56

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #6 am: 29. September 2023, 09:38:25 »
Es gab aber länderspezifische Aussnahmen. In Schweden war ein 2. Außenspiegel Plficht. Da mein GT ein Export nach Schweden war, hat dieser den rechten Außenspiegel serienmäßig.

Gruss, Manfred
Gruss, Manfred

Offline ER 55

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #7 am: 29. September 2023, 13:53:05 »
Hallo GT Daddy,

beim GT gibt es serienmäßig nur den Außenspiegel links, und den Innenspiegel Mitte.

Das sieht man im Gutachten 6574, zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis, vom Oktober 1968.

Somit ist ein zweiter Spiegel keine Pflicht,
( mache nachher noch ein Foto von der Seite)

Gruß
Eberhard


Offline Andreas

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #8 am: 29. September 2023, 14:02:05 »
Das - mittlerweile - einzig Interessante an der "Diskussion" ist die Schweden-Aussage. Mir gerade nicht erinnerlich ob es in der GT-Bibel steht. Denn wenn - welchen Spiegel haben die dann bei OPEL montiert ?
Lamp in Lamp out - Andreas
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Offline ER 55

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #9 am: 29. September 2023, 14:23:04 »
Hallo Andreas,

die Frage war doch muss ein rechter Spiegel dran?

Offensichtlich hat dies ein Prüfer reklamiert.

Und sobald ich daheim bin, mache ich vom damaligen Gutachten ein Bild, so wie ich es geschrieben habe,

Gruß
Eberhard


Offline Andreas

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #10 am: 29. September 2023, 14:38:33 »
Hallo Eberhard, dass war mir schon klar.
Allerdings sollte die Sachlage jedem Prüfer ebenso klar sein - wie auch bei Gurtpflicht, rote Blinker etc.
Der Kunde muss in diesem Fall keineswegs die Information beibringen.
Mir ging es lediglich um die länderspezifische Ausnahme wie von Manfred angedeutet - also wer hat und was wurde dann beim Export bzw. Import nachgerüstet ?
Hersteller ? Importeur? Händler ? Kadett B ?
Da aber letztlich neudeutsch offtopic ziehe ich die Frage zurück...

Lamp in Lamp out - Andreas
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Offline ER 55

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #11 am: 29. September 2023, 18:09:42 »
Hallo Andreas,

alles gut.  :zwinker:

Der Hinweis von Manfred kannst Du in der neuen GT Fibel, auf Seite 134 bis 137 sehen. :lupe:

Woher die rechten Spiegel wirklich kamen, sicherlich aus dem Opel Baukastensystem, ein Interessantes Thema.....

Hier für den Themen Starter,


natürlich ist er nicht in der Pflicht das zu beweisen. Aber es ist immer gut wenn man da
was in der Hand hat,


Gruß
Eberhard

Offline Joschi

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #12 am: 29. September 2023, 19:02:19 »
Servus,

im Teilekatalog steht unter Rubrik 17:
Rückblickspiegel, außen, rechts (nur für Schweden).
Gab's dann vermutlich auch in Deutschland zu besorgen.

Gruß
Joschi

Offline Joggy

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #13 am: 30. September 2023, 10:54:13 »
Hallo Leute
möchte auch mal was weiter geben.
Bei unserem GT verhält es sich genau wie bei vielen anderen Fahrzeugen dieser Zeit, die Menschheit wurde mobiler und es kam der Wunsch nach Reisen mehr und mehr auf ( Wohnwagen )
und jetzt kommen wir zu dem Punkt der uns Betrifft, es gibt für den GT als Zubehörteil eine Anhänge Kupplung wenn diese verbaut wurde musste der rechte Aussenspiegel nachgerüstet werden für den Fall das der Anhänger die Sicht nach hinten im Innenspiegel verdeckt wurde.
Jetzt gab es auf dem Markt diesen Spiegel für rechts, den hat man nun Zweck entfremdet und auch an Fahrzeugen montiert die ohne AHK durch die Gegend fuhren
Es sah ja auch besser aus.
Über die neueren Fahrzeuge wurde ja schon genug geschrieben
LG Hans Jürgen
liebe Grüße aus Mittel Hessen   Hans-jürgen

Offline GT-daddy

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Re: Rechter Außenspiegel Pflicht???
« Antwort #14 am: 12. Oktober 2023, 15:49:27 »
Hallo Eberhard,

super, Danke! So etwas habe ich gesucht.
Über die Prüfer, die "eigentlich" etwas wissen müssten, will ich mich jetzt nicht auslassen.
Wenn man etwas in der Hand hat, ist es immer besser, als irgenwelche sinnfreien Diskussionen.
Der Prüfer ist halb so alt wie der GT, da wollte er eben auch mal was dazu absondern. :grins:

Ich habe auch noch einen rechten Spiegel (B-Kadett) in der Garage liegen, für den Fall der Fälle.
Irgendwo gab es auch mal Nachbauten aus Edelstahl..
...jez awwa...