31
Teilemarkt Suche / Re: Streuscheibe gelb für Fernscheinwerfer
« Letzter Beitrag von Mechaniker am 06. Januar 2025, 19:40:04 »Hallo
Habe diese Streuscheiben auch mal gesucht leider waren die Preise mir viel zu hoch für dieses Gimick weil , wenn eine sich verabschiedet warum auch immer gibt es kein Ersatz und die Investition war für nichts gut. Lack oder Folie ist hier keine Alternative da das Glas innen wie außen nicht glatt ist (Schrift & Linien )
Nur zur Info man darf auch Fernscheinwerfer in gelb haben
Hier der Auszug aus der StVZO
Gelbe Fernscheinwerfer
Seitdem gilt also diese Regel, die wir alle kennen und alle Fahrzeuge müssen seitdem weißes Licht haben. Daraus folgt: Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 20.6.1973 (Datm der Änderung der StVZO) dürfen mit Fern- und Abblendlicht in "schwachgelb" ausgerüstet sein!
I
I In der StVZO von 1960
"§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes oder schwachgelbes Licht verwendet werden."
In der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 20.6.1973 steht unter Nr. 37:
"§50 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Worte ´oder schwachgelbes´ gestrichen."
Habe diese Streuscheiben auch mal gesucht leider waren die Preise mir viel zu hoch für dieses Gimick weil , wenn eine sich verabschiedet warum auch immer gibt es kein Ersatz und die Investition war für nichts gut. Lack oder Folie ist hier keine Alternative da das Glas innen wie außen nicht glatt ist (Schrift & Linien )
Nur zur Info man darf auch Fernscheinwerfer in gelb haben
Hier der Auszug aus der StVZO
Gelbe Fernscheinwerfer
Seitdem gilt also diese Regel, die wir alle kennen und alle Fahrzeuge müssen seitdem weißes Licht haben. Daraus folgt: Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 20.6.1973 (Datm der Änderung der StVZO) dürfen mit Fern- und Abblendlicht in "schwachgelb" ausgerüstet sein!
I
I In der StVZO von 1960
"§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes oder schwachgelbes Licht verwendet werden."
In der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 20.6.1973 steht unter Nr. 37:
"§50 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Worte ´oder schwachgelbes´ gestrichen."